Читать книгу Rechtsanwaltsvergütung - Sabine Jungbauer - Страница 208
7. Darstellung der Erhöhung
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Nach dem Wortlaut des Vergütungsverzeichnisses erhöhen sich Verfahrens- oder Geschäftsgebühr. Demzufolge handelt es sich bei der Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG eigentlich um eine erhöhte Betriebsgebühr, nicht aber um eine gesonderte Erhöhungsgebühr. Folgt man daher korrekt dem Gesetzeswortlaut, ist in einer Rechnung die Erhöhung für einen weiteren Auftraggeber z.B. wie folgt darzustellen:
1,6 erhöhte Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 1008 VV RVG
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In der Praxis wird jedoch teilweise die Erhöhung in zwei Zeilen dargestellt:
1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG
0,3 Erhöhung, Nr. 1008 VV RVG
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Rechnerisch führen in diesem Fall beide Darstellungen zum selben Ergebnis. Bei späterer Anrechnung kann die Frage der Darstellung jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, wenn die Erhöhung ausgeklammert wird, was jedoch vom Gesetzgeber nicht gewollt war, siehe auch Rn. 80. Auch was einzelne Begrenzungen von Verfahrensgebühren betrifft, vgl. dazu auch die Beispielberechnungen bei unterschiedlicher Beteiligung am Gegenstand unter Rn. 76 in diesem Kapitel.
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Der BGH spricht in seinen Entscheidungen oft von einer „Erhöhungsgebühr“. Zudem heißt es in Vorbem. 1: „Die Gebühren dieses Teils …“. Andererseits wird verstärkt die Auffassung vertreten, es handele sich bei Nr. 1008 VV RVG eben nicht um eine eigenständige Gebühr sondern lediglich um eine der Ausgangsgebühr hinzuzuaddierende Erhöhung. Der alte Streit: „Eigenständige Erhöhungsgebühr oder erhöhte Betriebsgebühr?“ ist leider nicht vom Tisch. Nach meiner Auffassung ist es richtiger, die Erhöhung der Betriebsgebühr hinzuzuaddieren.
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Beispiel Erhöhung in 1. Instanz
Verfahrensgebühr, 1. Instanz, 3 weitere Auftraggeber (insgesamt 4 Auftraggeber):
2,2 erhöhte Verfahrensgebühr, Nrn. 3100, 1008 VV RVG (1,3 + 0,9)
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Beispiel Erhöhung bei außergerichtlicher Vertretung
Rechtsanwalt R vertritt in einer außergerichtlichen Angelegenheit die Eheleute M. wegen desselben Gegenstands. Ausgehend von einer Regelgebühr ergibt sich somit folgende erhöhte Geschäftsgebühr:
1,6 erhöhte Geschäftsgebühr, Nrn. 2300, 1008 VV RVG (1,3 + 0,3)
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Beispiel Erhöhung bei vorzeitiger Beendigung
Rechtsanwalt R vertritt in einer Angelegenheit mit unbedingtem Klageauftrag die Eheleute M. wegen desselben Gegenstands. Die Angelegenheit ist vor Einreichung der Klage vorzeitig beendet. Es ergibt sich somit folgende erhöhte Verfahrensgebühr:
1,1 erhöhte Verfahrensgebühr, Nr. 3101 Nr. 1, Nr. 1008 VV RVG (0,8 + 0,3)
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Tipp
Was die Abschlussprüfungen (Rechtsfachwirt/in/RA-Fachangestellte/r) betrifft, sollten Sie sich in Ihrem Kammerbezirk erkundigen, welche Darstellungsform dort geprüft wird. Nach Kenntnis der Verfasserin werden in vielen Kammerbezirken beide Darstellungsformen akzeptiert.
4. Kapitel Allgemeine Gebühren – Teil 1 VV RVG › I. Mehrere Auftraggeber › 8. Unterschiedliche Beteiligung am Gegenstand