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b) Parteistellung – Vollstreckungsmöglichkeit und Kostenfolge aa) Allgemeine Ausführungen

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Am Anfang der Überlegung, welche Gebühren abgerechnet werden können, steht die Überlegung, welche Parteistellung gegeben ist. Das heißt, wer klagt bzw. verklagt wurde. Dabei sollte nicht gebührenoptimierenden Überlegungen (entsteht eine Erhöhung oder nicht) der Vorzug gegeben werden. Wichtig ist vielmehr die Frage, welche vollstreckungs-, kosten- und haftungsrechtlichen Folgen die Wahl des Klägers bei Klageeinreichung in der Gesamtschau hat.

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Vor Klageeinreichung sollte daher überlegt werden:

Vertritt der Anwalt eine GbR und möchte Klage für diese einreichen; welche haftungsrechtlichen Folgen hat es für seine/n Auftraggeber, wenn er nur im Namen der GbR klagt oder auch im Namen der Gesellschafter?
Welche Auswirkungen hat es, sowohl die GbR als auch die Gesellschafter zu verklagen?
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