Читать книгу Rechtsanwaltsvergütung - Sabine Jungbauer - Страница 213
bb) Rechtskraft der BGH-Entscheidung vom 29.1.2001
Оглавление92
Nach Ansicht des BGH war es erst seit Bekanntwerden des Beschlusses vom 18.2.2002 als hinreichend geklärt anzusehen, dass eine BGB-Gesellschaft im Zivilprozess parteifähig ist.[31] Aus diesem Grund war im Hinblick auf eine gewisse Überlegungsfrist die BGB-Gesellschaft erst mit dem 1.5.2002 verpflichtet, die BGH-Entscheidung vom 29.1.2001 zu berücksichtigen und ggf. ihre Forderungen nur durch die rechts- und parteifähige BGB-Gesellschaft geltend zu machen.[32]