Читать книгу Ganz schön wild - Silja Parke - Страница 34
Geschützte Pflanzen
ОглавлениеSelbstverständlich sind geschützte Pflanzen tabu. Teilweise geschützte Pflanzen dürfen jedoch mit Einschränkungen gesammelt werden. Von teilweise geschützten Pflanzen dürfen nur oberirdische Teile und diese nur in bestimmten Mengen entnommen werden, z. B. ein Handstrauß Kräuter.
Wurzeln auszugraben ist auch bei nur teilweise geschützten Pflanzen nicht erlaubt. Einzelheiten und Listen der unter Schutz stehenden Pflanzen findet man in der jeweils für die betreffende Region gültigen Artenschutzverordnung. In Österreich sind allein die Länder für den Pflanzenartenschutz zuständig, während es in Deutschland und der Schweiz sowohl der Bund als auch die Bundesländer und Kantone sind. Die bundesweite Artenschutzverordnung sowie die individuellen Verordnungen der Länder findet man auf den jeweiligen Internetseiten und in den Rechtsinformationssystemen der Bundes- und Landesregierungen.
© Silja Parke
Geschützte Arten, wie der Hirschzungenfarn, dürfen nicht gesammelt werden
© Silja Parke
Übergangslebensräume, zum Beispiel zwischen Wiesen und Kulturforsten, sind oft feine Sammelplätze