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Schutzgebiete

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Es gibt unterschiedliche Typen von Schutzgebieten, beispielsweise Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Nationalparks, Naturparks, Biosphärenreservate, Naturdenkmale, Natura2000 beziehungsweise Europaschutzgebiete oder Biotopschutz. Die Schutzgebiete unterscheiden sich durch die Zwecke, denen sie dienen. Daher ist auch nicht pauschal in allen Schutzgebieten das Sammeln von Wildkräutern verboten. Wo es nicht verboten ist, bieten solche Gebiete oft schöne Sammelmöglichkeiten. Ein achtsames Sammeln ist vorausgesetzt.

Ausgewiesene Pflanzenschutzgebiete haben den Zweck, Pflanzen zu schützen. Als logischer Schluss dürfen sie hier auch nicht gesammelt oder ausgegraben werden.

Da Schutzgebiete Nutzungsmöglichkeiten, die ansonsten rechtmäßig sind, einschränken, müssen sie durch Beschilderung gekennzeichnet sein. Wo das Pflanzensammeln nicht erlaubt ist, kann diese Kennzeichnung beispielsweise wortwörtlich lauten: „Es ist nicht gestattet, Pflanzen zu beschädigen, zu entnehmen oder Teile von ihnen abzutrennen.“ Das Verbot kann alternativ durch ein Symbol auf dem Schild dargestellt sein.

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