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8.Möglichkeit der Kreditaufnahme

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103Grundsätzlich darf jemand ohne Vermögen nicht darauf verwiesen werden, einen Kredit aufzunehmen.761 Personen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, bekommen in der Regel auch keinen reinen Personalkredit.

Hat der Rechtsuchende eine Immobilie und kann er diese alsbald mit einem Kredit belasten und diesen dann auch zurückzahlen, so könnte man eine entsprechende Belastung in Betracht ziehen.762

Hat der Rechtsuchende ohnehin einen Kredit aufgenommen und wusste er vom bevorstehenden Rechtstreit, so kann er durchaus darauf verwiesen werden, dass er den Kredit noch um einen für die Verfahrenskostenfinanzierung geringfügigen Betrag hätte aufstocken können.763

Ist in einem absehbaren Zeitraum einsatzpflichtiges Vermögen verwertbar, z. B. in Kürze wird eine Lebensversicherung ausgezahlt, so kann zur Überbrückung die Aufnahme eines Realkredits zumutbar sein.764

Keine Bedürftigkeit i. S. d. § 114 ZPO liegt jedoch vor, wenn der Rechtsuchende Inhaber eines Unternehmens ist, mit diesem am Wirtschaftsleben teilnimmt und über ausreichende wirtschaftliche Bewegungsfreiheit verfügt, um die Prozesskosten aus einer erweiterten Kreditaufnahme zu bestreiten.765 Das gilt ebenso für Unternehmer, die im Rahmen eines ordnungsgemäßen kaufmännischen Geschäftsbetriebes regelmäßig mit Fremdkapital arbeiten und ihre Kreditlinie noch nicht ausgeschöpft haben.766 Hilfe wird nur dann gewährt, wenn der Rechtsuchende glaubhaft macht, dass er ohne die Hilfe insolvent wäre.767

Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

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