Читать книгу Pensionskassen - Stefan Wolf - Страница 47
e) Wirkung der Auflösung
Оглавление102
Die Wirkung der Auflösung besteht zunächst darin, dass die Pensionskasse keine Versicherungsgeschäfte mehr betreiben kann. Sie wickelt nur noch ab und darf keine neuen Versicherungsverträge schließen. Die Auflösung hat also Auswirkungen auf das Rechtssubjekt Pensionskasse und ggf. auch auf die Versicherungsverhältnisse.