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cc) „Versilberung“ des Vermögens und Verteilung an die Berechtigten
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Die Liquidatoren haben das Vereinsvermögen in Geld umzusetzen. Insbesondere sind also evtl. Immobilien zu verkaufen, die Ausgleichsforderungen zum Kauf anzubieten usw. Das Vermögen ist dann an die Berechtigten auszukehren. Hierbei ist schon während des Liquidationsverfahrens darauf zu achten, dass mit der Schlusszahlung an die Berechtigten möglichst das gesamte Vereinsvermögen auch ausgekehrt werden kann und keine größeren Beträge übrig bleiben. Die Auskehrung von Restvermögen an mildtätige Organisationen u. Ä. ist nur im äußerst beschränkten Maße möglich, da Anspruchsberechtigte am Vereinsvermögen ausschließlich die Versicherten selbst sein dürfen.