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f) Abwicklung

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Die Abwicklung des aufgelösten Vereins richtet sich für den großen Versicherungsverein nach aktienrechtlichen Vorschriften (§ 204 Abs. 3 VAG) und für den kleineren Versicherungsverein nach den Vorschriften des BGB. Größere materielle Unterschiede bestehen hier allerdings nicht.

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