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4.8 Die Haushaltshilfe

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Zugegeben: Eine gute Perle zu finden ist allerdings nicht einfach. Mund- zu-Mund-Propaganda oder Stellengesuche bzw. -angebote in Tageszeitungen oder Anzeigenblättern gehören zu den häufigsten Rekrutierungsmöglichkeiten. Eine forsa-Umfrage im Auftrag der Minijob-Zentrale zum Thema Haushaltshilfen im 21. Jahrhundert hat gezeigt, dass rund 74 % der Menschen in Deutschland, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, sich auf die Empfehlung von Familienangehörigen, Freunden und Nachbarn verlassen. Oft ist jedoch diese Form der Suche nicht nur langwierig, sondern bleibt häufig auch erfolglos. Das zeigt sich auch in der genannten forsa-Umfrage: Rund zwei Drittel der Deutschen (68 %) sind der Meinung, dass es heutzutage schwierig ist, eine gute und vertrauensvolle Haushaltshilfe zu finden.

Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen sind Dienstleistungsagenturen, kleine Unternehmer oder auch Selbstständige. Links von Agenturen für haushaltsnahe Dienstleistungen und weiteren Anbietern findet man im Internet, wenn man z. B. unter Begriff Haushalthilfe gesucht recherchiert. Darüber hinaus kann es sich lohnen, beim örtlichen Hausfrauenbund, bei Wohlfahrtsverbänden oder bei Reinigungsdiensten, die heutzutage auch für private Haushalte häufig Dienstleistungen anbieten, nachzufragen.

Eine deutschlandweite Suchmöglichkeit nach einer passenden Haushaltshilfe bietet zudem die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale. Hier können Haushalte nach einer Haushaltshilfe nicht nur kostenfrei suchen, sondern diese auch direkt kontaktieren. Die Minijob-Zentrale ist außerdem die zentrale Anlaufstelle für geringfügig Beschäftigte im Haushalt und Unternehmen und übernimmt den Einzug sämtlicher Abgaben für einen haushaltsnahen 450-Euro-Minijobber wie u. a. die Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung, eine einheitlichen Pauschalsteuer und die Unfallversicherungsbeiträge.

Informationen inklusive der Broschüre „Minijobs in Privathaushalten“ zum Downloaden und Kontakt: www.minijob-zentrale.de

Neben einer wohltuenden Entlastung in Haushaltsangelegenheiten hilft eine Haushaltshilfe, die die Arbeit in einem Privathaushalt legal gegen Rechnung ausführt, auch beim Steuersparen. Wer einen selbstständigen Dienstleister oder eine Firma mit haushaltsnahen Dienstleistungen, wie z. B. putzen der Wohnung, beauftragt, oder eine Haushaltshilfe als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in eigenen Haushalt einstellt, kann dadurch seine Steuerschuld vermindern. Die in Rechnung gestellten Dienstleistungen können vom jeweiligen Haushalt mit 20 % der Aufwendungen von bis zu maximal 20,000 Euro/Jahr und damit bis zu einer Höhe von 4.000 Euro/Jahr in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wer eine Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs in seinen Privathaushalt angestellt hat, erhält 20 % der Aufwendungen, aber maximal 510 Euro pro Jahr als Steuerermäßigung.

Informationen www.minijob-zentrale.de sowie bei Ihrem Steuerberater

Noch ein Wort zu Gründerinnen, die mit Ehemann oder Lebenspartner in einem Zwei-Personen-Haushalt leben. Auch in einem kleinen Haushalt fällt Hausarbeit an, die erledigt werden muss. Wenn beide Partner beruflich derart eingespannt sind, dass die Zeit dafür fehlt, kann sich die Hausarbeit zu einer enormen Belastungsprobe entwickeln. Daher ein durchaus ernst gemeinter Ratschlag: Schätzen Sie den Zeitaufwand zur Führung Ihres kleinen Haushalts realistisch ein und überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehemann/Lebenspartner, z. B. den Bügeldienst von Wäschereien in Anspruch zu nehmen oder für ein paar Stunden pro Woche eine Haushaltshilfe zu engagieren. Sicherlich werden einige Zeitgenossen mit einem mitleidigen Lächeln darauf reagieren. Ignorieren Sie es einfach!

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