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6 Die Wahl der Rechtsform

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Ganz gleich, ob Sie allein oder zusammen im Team eine Praxis gründen: Die nächste Frage in der Gründungsvorbereitung ist, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen gewählt werden soll. Die Wahl der Rechtsform mag wohlüberlegt sein. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich auf jeden Fall fachkundigen Rat (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, Gründungberater) einholen, vor allem wenn Sie mit einem Partner gründen wollen. Die nachfolgenden Informationen können lediglich als erste Hinweise dienen, welche Rechtsform für Sie die passende sein könnte.

Bei der Gründung eines Unternehmens muss sich jeder Gründer für eine Rechtsform entscheiden. Mit der Rechtsform geben Sie Ihrem Unternehmen ein festes Gerüst dafür, wie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Fußpflegepraxis am Wirtschaftsleben teilnimmt und von Ihrem Gegenüber, also Banken, Lieferanten, Kunden und Patienten einzuordnen ist. So hängt z. B. von der gewählten Rechtsform ab, ob Sie bei einem Scheitern Ihres Vorhabens – aus welchen Gründen auch immer – auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.

Mit der Wahl der Rechtsform werden die Weichen für die künftige steuerliche Behandlung gestellt, wie etwa Buchführungspflicht mit Jahresabschluss oder lediglich einfache Einnahmen-/Überschussrechnung. Die Rechtsform bestimmt zudem die rechtlichen Vorschriften, die innerhalb eines Unternehmens sowie in Bezug auf seine Umwelt zu beachten sind. Darüber hinaus gehört auch das Ansehen oder Image einer Rechtsform zu den grundlegenden Überlegungen, ebenso wie die mit der jeweiligen Rechtsform verbundenen Gründungskosten.

Grundsätzlich gibt es keine Patentlösung. Was für den einen wichtig ist, mag für den anderen unwichtig sein, was dem einem zu kompliziert erscheint, mag für den anderen gerade richtig sein. Entscheidend ist immer die jeweilige Ausgangssituation, weshalb die Wahl für eine Rechtsform im Einzelfall immer ganz bewusst getroffen werden sollte. Wichtige Fragen, die Sie dabei im Vorfeld prüfen sollten, sind z. B.:

◆ Wollen Sie die Fußpflege-/Podologiepraxis alleine oder zusammen mit einem oder mehreren Partnern führen?

◆ Sind Sie und Ihre Partner alle Podologen und damit alle freiberuflich?

◆ Wollen Sie als Podologe mit Partner gründen, die eine gewerbliche Tätigkeit (z. B. als Kosmetiker) ausüben?

◆ Soll Ihr persönlicher Entscheidungsspielraum möglichst breit sein?

◆ Soll die Rechtsform mit möglichst wenigen Gründungsformalitäten einhergehen?

◆ Ist Ihnen eine Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister/Partnerschaftsregister wichtig?

◆ Wie hoch dürfen die Gründungskosten sein?

◆ Soll der Aufwand für die Buchführung möglichst gering gehalten werden?

◆ Soll die Haftung beschränkt werden?

◆ Soll die Rechtsform hohe Kreditwürdigkeit ausstrahlen?

◆ Wie viel Eigenkapital steht Ihnen zur Verfügung?

Im Zusammenhang mit der Rechtsform tauchen immer wieder zwei wichtige Begriffe auf: Personenunternehmen und Kapitalgesellschaft.

Die Personenunternehmen werden eingeteilt in Einzelunternehmen, das von einem einzelnen Unternehmer gegründet wird, und in Personengesellschaften, zu denen sich mehrere Personen zusammenschließen. Hierbei können die Anteile der Gesellschafter sowie deren Rechte und Pflichten gleichmäßig oder auch unterschiedlich verteilt sein. Zu den Personengesellschaften gehören Rechtsformen wie z. B. die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG). Kennzeichnend für ein Personenunternehmen ist, dass natürliche Personen, also der Einzelunternehmer bzw. die Gesellschafter, für die Schulden ihres Unternehmens persönlich und damit auch mit ihrem Privatvermögen haften.

Stehen bei den Personenunternehmen die Person(en) im Vordergrund, die das Unternehmen leiten, liegt der Akzent bei den Kapitalgesellschaften auf dem Unternehmen. Zu den Kapitalgesellschaften gehört u. a. die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), wobei die Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften, aber nicht mit dem Privatvermögen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Typisch für eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform ist die Haftungsbeschränkung, die das wirtschaftliche Risiko kalkulierbarer macht. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil für Existenzgründer.

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