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6.1 Freiberufler oder Gewerbetreibender

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Als Selbstständige in einem Heilberuf gehören Podologen wie Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten als Heilmittelerbringer nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) zu den sogenannten freien Berufen, was u. a. den Vorteil mit sich bringt, dass keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Allerdings kann in bestimmten Fällen der Status der Freiberuflichkeit gefährdet sein und das Finanzamt die Tätigkeit als gewerblich einordnen, wenn Sie z. B. als Einzelunternehmer eine zweite Praxis eröffnen oder zusammen mit einem Gewerbetreibenden, etwa einem Kosmetiker, eine Praxis gemeinsam gründen.

Mehr zum Thema von „Beruf frei und dennoch gewerblich“ finden Sie im Kapitel 14: Die Steuern

Schließen sich zwei oder drei Podologen zu einem Team zusammen, um eine medizinische Fußpflegepraxis zu gründen, und möchten dabei nicht auf den Steuerstatus als Freiberufler und die Freistellung von der Gewerbesteuer verzichten, dann stehen nur zwei Gesellschaftsformen zur Auswahl: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

Eine andere Möglichkeit für Podologen ist jedoch eine Teamgründung in der Rechtsform einer GmbH – in diesem Fall fällt jedoch immer Gewerbesteuer an, auch wenn alle Gesellschafter Freiberufler sind oder wenn nur ein Podologe eine Ein-Mann-GmbH gründet. Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und eine solche ist immer gewerbesteuerpflichtig. Gleichgültig zu welchem Geschäftszweck sie gegründet wird.

Wer entsprechend dem Podologengesetz nicht zum Führen der Berufsbezeichnung Podologe bzw. Medizinischer Fußpfleger berechtigt ist, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Für die Gründung einer Fußpflegepraxis als gewerbliches Unternehmen kommen vor allem als Rechtsformen das Einzelunternehmen, die GbR und die GmbH infrage.

Siehe Kapitel 14.3: Die Umsatzsteuerbefreiung und Kapitel 15.1: Podologie und Fußpflege

Testen Sie anhand der Info: Welche typische Rechtsform passt zur Ihrem Vorhaben?, welche Rechtsform Ihren Vorstellungen am ehesten entspricht. Im Folgenden werden diese Rechtsformen ausführlicher beschrieben und weitere wichtige Rechtsformen, die Ihnen im Geschäftsleben begegnen können, mit jeweils einem kurzen Steckbrief vorgestellt.

Siehe Info: Welche typische Rechtsform passt zur Ihrem Vorhaben?

Welche Rechtsform bei einer Existenzgründung tatsächlich gewählt wird oder werden sollte, dafür ist neben diesen allgemeinen Informationen jedoch das Einholen einer fachlichen Beratung zu empfehlen und ganz individuell in jedem Einzelfall zu entscheiden.

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