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6.11.2 Praxis in der Rechtsform einer GmbH führen

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Wird gewünscht, eine Podologie-/Fußpflegepraxis in der Rechtsform einer GmbH zu führen, muss das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden. Für die Namensbezeichnung gelten dann folgende Regelungen:

◆ Der Name muss sich deutlich von anderen bereits im Handelsregister Ihrer Stadt oder Gemeinde eingetragenen Firmen unterscheiden. Außerdem darf er nicht von einem anderen Unternehmen benutzt werden und für Kunden, Lieferanten, Banken oder auch Mitbewerber irreführend sein.

◆ Beim Namen muss „GmbH“ als Rechtsform angegeben werden.

◆ Als Namen- oder genauer Firmenbezeichnung möglich sind ein frei erfundener Begriff (Fantasiefirma), der Name eines oder mehreren Gesellschafters Gesellschaftern (Namensfirma), Angabe der Tätigkeit oder Branche plus eines Zusatzes, der individuell dieses bestimmte Unternehmen kennzeichnet und von anderen unterscheidet (Sachfirma).

◆ Auch gemischte Firmenbezeichnungen aus Namen-, Sach- und/oder Fantasiebezeichnungen sind möglich.

◆ Folgende Angaben müssen in den Geschäftsbriefen einer GmbH (auch auf Telefaxen und in E-Mails) enthalten sein: Firmenbezeichnung, Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und Registernummer, alle Geschäftsführer mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Falls ein Aufsichtsrat gebildet wurde und dieser einen Vorsitzenden hat, muss dessen Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden. Auf Rechnungen muss zusätzlich die vom Finanzamt erteilte Steuernummer angegeben sein.

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