Читать книгу Auf eigenen Füßen - Susanne Ahrndt - Страница 53

6.9 Kleine Aktiengesellschaft (Kleine AG)

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◆ Jede AG ohne Börsennotierung ist eine kleine AG.

◆ Mindestens ein Aktionär

◆ Unternehmer kann sowohl alleiniger Aktionär als auch Vorstand sein.

◆ Dem Vorstand obliegt Geschäftsführung und Vertretung nach außen.

◆ Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern hat Kontrollfunktion

◆ Notarielle Satzung

◆ Grundkapital mindestens 50.000 Euro

◆ Eintragung ins Handelsregister

◆ Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

◆ Auch Kleingewerbetreibende können eine AG gründen.

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