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6.9 Kleine Aktiengesellschaft (Kleine AG)
Оглавление◆ Jede AG ohne Börsennotierung ist eine kleine AG.
◆ Mindestens ein Aktionär
◆ Unternehmer kann sowohl alleiniger Aktionär als auch Vorstand sein.
◆ Dem Vorstand obliegt Geschäftsführung und Vertretung nach außen.
◆ Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern hat Kontrollfunktion
◆ Notarielle Satzung
◆ Grundkapital mindestens 50.000 Euro
◆ Eintragung ins Handelsregister
◆ Haftung beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
◆ Auch Kleingewerbetreibende können eine AG gründen.