Читать книгу Auf eigenen Füßen - Susanne Ahrndt - Страница 43

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5.4 Aufgabenteilung

Auf den Existenzgründerseiten des Bundeswirtschaftsministeriums im Internet (www.existenzgruender.de) wird empfohlen: „Ihr Team sollte aus nicht mehr als drei Partnerinnen oder Partnern bestehen, um Entscheidungsprozesse nicht zu schwierig zu gestalten.“ Inhaber einer podologischen Praxis oder eines Fußpflegestudios wissen natürlich, dass neben der Fußbehandlung eine Vielzahl von weiteren Aufgaben anfallen. Im Team können die Aufgaben, wie z. B. Akquise, Marketing, Kommunikation mit Kunden, Kontrolle des Bestands an Pflege- und Behandlungsprodukten und Einkauf neuer Ware usw. aufgeteilt werden.

Möglichst frühzeitig sollte man sich klar werden, wer welche Aufgabe übernimmt, wer welche Entscheidungen für die gemeinsame Praxis treffen darf und auch dafür verantwortlich ist. Svenja Hofert empfiehlt bei der Teambesprechung als Methode, „mit Fragen zu arbeiten, die die Präferenzen der einzelnen Teammitglieder erkunden.“ Dabei hält sich die Gründungsexpertin an den angloamerikanischen Glaubenssatz, „dass jemand das, was er gern tut, in der Regel auch gut macht.“

Außerdem: Alle Absprachen und Vereinbarungen, die Sie rund um die Gründung und Führung einer podologischen oder fußpflegerischen Praxis im Team getroffen haben, sollten Sie auf jeden Fall schriftlich festhalten. Von der Rechtsform hängt es zudem ab, ob für Ihre Teamgründung ein notarieller Vertrag erforderlich ist oder zumindest empfohlen wird.

Siehe Info: Teamgründung schriftlich festlegen und Kapitel 6: Die Wahl der Rechtsform

Info: Teamgründung schriftlich festlegen

Wichtige Vereinbarungen und Absprachen sind z. B.

◆ Zielsetzung der Podologie-/Fußpflegepraxis,

◆ Höhe der Gesellschaftseinlagen,

◆ Verantwortungsbereiche,

◆ Aufgabenbereiche,

◆ Entscheidungsbefugnis,

◆ Abstimmungsverfahren bei Entscheidungen, die die gesamte Praxis betreffen,

◆ Vertretung nach außen,

◆ Höhe der monatlichen Privatentnahmen/Gehälter,

◆ Nutzung des Praxisfahrzeuges (wenn vorhanden),

◆ Austritt eines Gründers aus dem Team.

Checkliste: Wenn Freunde gemeinsam gründen Tipps für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Damit aus Freundschaft nicht Feindschaft wird, gilt es von Anfang an sich der Rollen, in denen Sie sich gegenüberstehen, bewusst zu werden. Es sind mindestens zwei – die Rolle als Freund und die Rolle als Geschäftspartner. Damit sich die Rollen nicht ins Gehege kommen, sollten Sie als befreundete Unternehmer die unter Geschäftspartnern übliche Distanz wahren. Für ein harmonisches Miteinander und für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Freunden sollten folgende sieben Punkte beachtet werden.
Der Freundschaft zuliebe keine Zugeständnisse machen, sondern nur das tun, was Sie in einer rein geschäftlichen Beziehung auch täten.
In punkto Kooperation klare Vereinbarungen über die strategische Ausrichtung, die Ziele und Erwartungen treffen. Schließlich steht nicht nur Ihre geschäftliche Beziehung, sondern auch Ihre Freundschaft auf dem Spiel.
Probleme, wie z. B. Differenzen in der Arbeitsweise, im Umgang mit Mitarbeitern oder in der Urlaubsplanung, immer sofort ansprechen und nicht warten, bis sie sich soweit aufgestaut haben, dass sie zu platzen drohen.
Eine Form finden, in der Sie gut miteinander reden können. Führen Sie bspw. „ritualisierte Sprechstunden“ ein, in denen sowohl Positives wie Negatives auf den Tisch gebracht werden darf.
Geldfragen offen und direkt besprechen, z. B. wie es um die Kreditwürdigkeit des befreundeten Mitgründers bestellt ist, wie Einnahmen und Ausgaben aufgeteilt werden sollen, wer was wem berechnet etc.
Nicht an schlechten Angewohnheiten des Freundes herumnörgeln oder auch jede Kleinigkeit, die Sie stört, kritisieren.
Außerhalb der Praxis mit gemeinsamen Treffen und Unternehmungen die Freundschaft weiterhin pflegen und darauf achten, dass das Gesprächs­thema nicht permanent um die gemeinsame Arbeit kreist.
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