Читать книгу Auf eigenen Füßen - Susanne Ahrndt - Страница 58

6.11.3 Tipps zur Namenssuche

Оглавление

Wenn Sie Buchstabenkombinationen oder Fantasienamen als Zusatz zum Namen Ihrer Podologie-/Fußpflegepraxis führen wollen, achten Sie darauf, dass diese entsprechenden Begriffe nicht bereits vergeben sind, d. h. als dieselbe oder ähnliche Firma im Handelsregister eingetragen sind, als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München geschützt wurden oder als gleiche oder ähnliche Geschäftsbezeichnung von Mitbewerbern, welche auf demselben Markt wie Sie auftreten, bereits benutzt wird.

Im ersten Schritt bei der Frage, ob der gewählte Name passen könnte, hilft ein Blick in die Branchenbücher sowie eine Internetrecherche weiter. Auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammer prüfen, ob ähnliche oder identische Namen bereits auf dem Markt sind. Hilfreich ist natürlich auch die Suche in den Suchmaschinen auf den Internetseiten der Berufsverbände für Podologie und Fußpflege. Möglich ist zudem eine Anfrage im Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) oder in der Datenbank für Marken des DPMA (www.dpma.de). Darüber hinaus können auch auf Markenrecht spezialisierte Anwälte beim Abgleich einer beachsichtigen Firma- oder Geschäftsbezeichnung unterstützen. Wichtig ist auf jeden Fall darüber hinaus, dass der von Ihnen beabsichtigte Name gut einprägsam ist, sich leicht aussprechen lässt und auch eine möglichst unkomplizierte Schreibweise aufweist.

Info: Welche typische Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben?
AnforderungenEinzelunternehmenGbRPartnerschaftsgesellschaftGmbH
für Freiberufler (medizinische Fußpflege) geeignetjajajamöglich
für Gewerbetreibende (kosmetische Fußpflege) geeignetjajaneinja
möglichst großer persönlicher Entscheidungsspielraumjajajanein
möglichst wenig Gründungsformalitätenjajaneinnein
Eintrag in das Handelsregisternein1neinnein, aber in das Partnerschaftsregisterja
möglichst wenig Gründungskostenjajaneinnein
möglichst wenig Aufwand hinsichtlich Buchführungja2ja3janein
Haftungsbeschränkungneinneinja, aber begrenzt4ja
hohe Kreditwürdigkeit aufgrund persönlicher Haftungjajajanein
Mindestkapital erforderlich?neinneinneinja5

1Ja, wenn der Gründer Kaufmann ist oder der gewerbetreibende Einzelunternehmer als Kleingewerbetreibende sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt (Freiberufler können dies nicht).

2 Gilt für Freiberufler und Kleingewerbetreibende (= Unternehmen mit einem Jahresgewinn bis 60.000 Euro oder Jahresumsatz bis 600.000 Euro) und nach § 241a Handelsgesetzbuch (HGB) für Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60.000 Euro Jahresüberschuss ausweisen.

3 Gilt für Freiberufler und für kleingewerbliche GbR (Jahresgewinn bis 60.000 Euro oder Jahresumsatz bis 600.000 Euro).

4 Für Fehler in der Berufsausübung haftet nur derjenige Partner mit seinem Privatvermögen, der mit der Bearbeitung des jeweiligen Auftrags befasst war, aber nicht auch die anderen Partner.

5 Ausnahme: Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig
Automatische Gründung einer Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen, wenn ein Podologe /Fußpfleger allein eine Praxis eröffnet, ohne eine andere Rechtsform zu wählen
Nur ein Unternehmer
Kein Mindestkapital erforderlich
Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen einschließlich mit dem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Praxis (auch für Steuerschulden!) sowie für Schäden durch Behandlungsfehler, soweit die Haftpflichtversicherung nicht einspringt
Keine notariellen Beurkundungen bei der Gründung
Keine Gewerbesteuer bei einer podologischen Praxis (als Freiberufler)
Gewinnermittlung: lediglich Einnahmen- und Überschussrechnung für Freiberufler und Kleingewerbetreibende (bis zu bestimmten Schwellenwerten von Jahresumsatz/-gewinn); Befreiung von der Buchhaltungspflicht für Einzelkaufleute bis zu bestimmten Grenzwerten im Hinblick auf Jahresumsatz und -überschuss (siehe dazu Info: Welche typische Rechtsform passt zur Ihrem Vorhaben?)
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen Fortsetzung
Als Einzelunternehmer können sich Kleingewerbetreibende freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, wobei sie aber mit der Eintragung alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns übernehmen. Siehe auch Kapitel 15.5.1: Der Kaufmann
Vor- und Nachteile:
Höchstmögliche Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit
Hohe Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung
Einfache Gründung
Geringe Gründungskosten
Kein Aufteilen des Gewinns
Alleinige Verantwortung des Praxisinhabers für seine Entscheidungen, keine Unterstützung bei Problemen durch einen Partner
Alleine für Kapitalbeschaffung und Finanzierung zuständig
Hohe Arbeitsbelastung, hohes Risiko für Überforderung
Durch persönlichen Ausfall, etwa durch Krankheit, kann das Unternehmen schnell in eine Krise geraten.
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GbR gründen
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Fortsetzung Für mich wichtig
Eine GbR entsteht, wenn sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um einen „gemeinsamen Zweck“ zu erreichen. Dieser kann jede erlaubte Tätigkeit sein, auch ein nichtgewerblicher Zweck.
Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich
Formlose Gründung, mündliche Vereinbarung genügt
Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert
Kein Mindestkapital notwendig
Nicht nur die einzelnen Gesellschafter, sondern auch die GbR als Gesellschaft kann klagen und verklagt werden
Haftung: unbeschränkt, auch mit dem Privatvermögen und gesamtschuldnerisch (jeder für jeden!)
Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung und zur Vertretung der GbR nach Außen in allen Bereichen berechtigt. Intern können jedoch die Tätigkeiten vertraglich aufgeteilt und der Einfluss eingeschränkt werden.
Gewinnermittlung: Einnahme- und Überschuss-Rechnung; für Freiberufler keine Buchführungspflicht – auch nicht, wenn das Geschäftsvolumen bestimmte Grenzen überschreitet. Buchführungspflicht bei gewerblicher Tätigkeit ab Jahresgewinn von 60.000 Euro und Jahresumsatz von 600.000 Euro
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GbR gründen
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Fortsetzung Für mich wichtig
Für GbR unter Freiberuflern keine Gewerbeanmeldung und keine Gewerbesteuer
Wenige Formalitäten bei der Gründung
Geringe Gründungskosten
Großer Gestaltungsspielraum der Unternehmer
Hohe Kreditwürdigkeit durch mindestens zwei persönliche, haftende Gesellschafter
Verantwortung und Risiko wird auf mehrere Schultern verteilt
Checkliste: Eine podologische Praxis als Partnerschaftsgesellschaft gründen
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig
Mindestens zwei Gesellschafter
Schriftlicher Partnerschaftsvertrag erforderlich (notarielle Beurkundung)
Eintragung der Gesellschaft im Partnerschaftsregister erforderlich
Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft mit dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Partner; außerdem haftet jeder Partner persönlich nur noch für seinen eigenen Fehler in der Berufsausübung, aber nicht mehr für die Fehler der anderen
Kein Mindestkapital erforderlich
Keine Gewerbesteuer, keine Körperschaftssteuer
Gewinnermittlung: Einnahmen- Überschuss-Rechnung
Partnerschaftsgesellschaft kann unter ihrem Namen klagen oder verklagt werden
Gesellschaftsform genießt hohes Ansehen und hohe Kreditwürdigkeit
Außerhalb der Haftung flexible vertragliche Gestaltung der Rechte und Pflichten der Partner möglich
Vorteile des Freiberufler-Status bleibt erhalten wie keine Buchführungspflicht und keine Gewerbesteuer
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig
In der Regel erfolgt die Gründung durch mehrere Gesellschafter (Mehr-Personen-GmbH).
Gründung einer GmbH ist für jeden gesetzlich zulässigen Zweck erlaubt.
Eintragung ins Handelsregister ist vorgeschrieben.
25.000 Euro sind als Mindeststammkapital der GmbH erforderlich, das durch Bareinlagen oder Sacheinlagen oder durch die Kombination davon geleistet werden kann. Vor der Anmeldung zum Handelsregister müssen Sacheinlagen voll erbracht werden, von den Bareinlagen müssen mindestens ein Viertel einbezahlt sein. Insgesamt muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also mindestens 12.500 Euro, vor Eintragung ins Handelsregister erbracht sein. (Stammkapital ist die Summe der von den einzelnen Gesellschaftern eingebrachten Kapitaleinlagen).
Die Kapitaleinlagen (= Stammeinlagen) der Gesellschafter können unterschiedlich hoch sein. Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Die für die Geschäftsanteile erbrachten Einlagen können Bar- und Sacheinlagen sein.
Gesellschafter haften nicht mit dem Privatvermögen.
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig
Haftung für Schulden der Gesellschaft ist auf die Höhe des gesamten Gesellschaftsvermögens beschränkt bzw. Gesellschafter haften in der Höhe ihrer Einlage.
Achtung – bei Aufnahme von Krediten fordern jedoch Banken wegen der Haftungsbeschränkung der GmbH in der Regel von den Gesellschaftern die Haftung mit dem Privatvermögen zur Absicherung der Kreditvergabe.
Geschäftsführung erfolgt durch einen oder mehrere Gesellschafter oder durch angestellte, gesellschaftsfremde Geschäftsführer.
Bezüge der Gesellschafter, die als Geschäftsführer tätig sind, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und verringern somit den Gewinn.
Der Gewinn einer GmbH unterliegt der Gewerbesteuer (der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gewährte Freibetrag von 24.500 Euro gilt nicht) und der Körperschaftssteuer. Außerdem muss der Solidaritätszuschlag entrichtet werden. Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner unterliegen der Kapitalertragssteuer.
Vorgeschrieben ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll bei einfachen Gründungen, das aber ebenfalls von einem Notar beurkundet werden muss.
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen
Fortsetzung Für mich wichtig
Gründungskosten (für Notar, Registergericht, Bekanntmachung in Tageszeitungen und Bundesanzeiger und – falls in Anspruch genommen – für Beratung durch einen Anwalt) sind höher und Gründungsformalitäten umfangreicher als bei Einzelunternehmen oder GbR.
Umfangreiche Buchführungspflichten, Verpflichtung zur Erstellung einer Jahresbilanz
Bei der Firmenbezeichnung muss immer GmbH als Rechtsform angegeben werden.
Die GmbH als Ein-Mann-Gesellschaft gründen: Die Vorteile sind hohe Entscheidungsbefugnis (Gesellschafter = Geschäftsführer) kombiniert mit der Haftung für betriebliche Verbindlichkeiten in der Höhe des Stammkapitals. Lediglich zur Absicherung von Krediten werden von der Bank private Sicherheiten gefordert.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): flexibles Stammkapital, volle Einzahlung des Stammkapitals bei Gründung erforderlich (nur Bargründung möglich, Sacheinlagen sind ausgeschlossen), Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll (beide notariell beurkundet), niedrige Gründungskosten
Auf eigenen Füßen

Подняться наверх