Wenn Sie Buchstabenkombinationen oder Fantasienamen als Zusatz zum Namen Ihrer Podologie-/Fußpflegepraxis führen wollen, achten Sie darauf, dass diese entsprechenden Begriffe nicht bereits vergeben sind, d. h. als dieselbe oder ähnliche Firma im Handelsregister eingetragen sind, als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München geschützt wurden oder als gleiche oder ähnliche Geschäftsbezeichnung von Mitbewerbern, welche auf demselben Markt wie Sie auftreten, bereits benutzt wird.
Im ersten Schritt bei der Frage, ob der gewählte Name passen könnte, hilft ein Blick in die Branchenbücher sowie eine Internetrecherche weiter. Auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammer prüfen, ob ähnliche oder identische Namen bereits auf dem Markt sind. Hilfreich ist natürlich auch die Suche in den Suchmaschinen auf den Internetseiten der Berufsverbände für Podologie und Fußpflege. Möglich ist zudem eine Anfrage im Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) oder in der Datenbank für Marken des DPMA (www.dpma.de). Darüber hinaus können auch auf Markenrecht spezialisierte Anwälte beim Abgleich einer beachsichtigen Firma- oder Geschäftsbezeichnung unterstützen. Wichtig ist auf jeden Fall darüber hinaus, dass der von Ihnen beabsichtigte Name gut einprägsam ist, sich leicht aussprechen lässt und auch eine möglichst unkomplizierte Schreibweise aufweist.
Info: Welche typische Rechtsform passt zu Ihrem Vorhaben? |
Anforderungen | Einzelunternehmen | GbR | Partnerschaftsgesellschaft | GmbH |
für Freiberufler (medizinische Fußpflege) geeignet | ja | ja | ja | möglich |
für Gewerbetreibende (kosmetische Fußpflege) geeignet | ja | ja | nein | ja |
möglichst großer persönlicher Entscheidungsspielraum | ja | ja | ja | nein |
möglichst wenig Gründungsformalitäten | ja | ja | nein | nein |
Eintrag in das Handelsregister | nein1 | nein | nein, aber in das Partnerschaftsregister | ja |
möglichst wenig Gründungskosten | ja | ja | nein | nein |
möglichst wenig Aufwand hinsichtlich Buchführung | ja2 | ja3 | ja | nein |
Haftungsbeschränkung | nein | nein | ja, aber begrenzt4 | ja |
hohe Kreditwürdigkeit aufgrund persönlicher Haftung | ja | ja | ja | nein |
Mindestkapital erforderlich? | nein | nein | nein | ja5 |
1Ja, wenn der Gründer Kaufmann ist oder der gewerbetreibende Einzelunternehmer als Kleingewerbetreibende sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt (Freiberufler können dies nicht).
2 Gilt für Freiberufler und Kleingewerbetreibende (= Unternehmen mit einem Jahresgewinn bis 60.000 Euro oder Jahresumsatz bis 600.000 Euro) und nach § 241a Handelsgesetzbuch (HGB) für Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60.000 Euro Jahresüberschuss ausweisen.
3 Gilt für Freiberufler und für kleingewerbliche GbR (Jahresgewinn bis 60.000 Euro oder Jahresumsatz bis 600.000 Euro).
4 Für Fehler in der Berufsausübung haftet nur derjenige Partner mit seinem Privatvermögen, der mit der Bearbeitung des jeweiligen Auftrags befasst war, aber nicht auch die anderen Partner.
5 Ausnahme: Mini-GmbH – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen |
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig |
Automatische Gründung einer Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen, wenn ein Podologe /Fußpfleger allein eine Praxis eröffnet, ohne eine andere Rechtsform zu wählen | |
Nur ein Unternehmer | |
Kein Mindestkapital erforderlich | |
Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Vermögen einschließlich mit dem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Praxis (auch für Steuerschulden!) sowie für Schäden durch Behandlungsfehler, soweit die Haftpflichtversicherung nicht einspringt | |
Keine notariellen Beurkundungen bei der Gründung | |
Keine Gewerbesteuer bei einer podologischen Praxis (als Freiberufler) | |
Gewinnermittlung: lediglich Einnahmen- und Überschussrechnung für Freiberufler und Kleingewerbetreibende (bis zu bestimmten Schwellenwerten von Jahresumsatz/-gewinn); Befreiung von der Buchhaltungspflicht für Einzelkaufleute bis zu bestimmten Grenzwerten im Hinblick auf Jahresumsatz und -überschuss (siehe dazu Info: Welche typische Rechtsform passt zur Ihrem Vorhaben?) |
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen Fortsetzung |
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Als Einzelunternehmer können sich Kleingewerbetreibende freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, wobei sie aber mit der Eintragung alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns übernehmen. Siehe auch Kapitel 15.5.1: Der Kaufmann | |
Vor- und Nachteile: |
Höchstmögliche Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit | |
Hohe Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung | |
Einfache Gründung | |
Geringe Gründungskosten | |
Kein Aufteilen des Gewinns | |
Alleinige Verantwortung des Praxisinhabers für seine Entscheidungen, keine Unterstützung bei Problemen durch einen Partner | |
Alleine für Kapitalbeschaffung und Finanzierung zuständig | |
Hohe Arbeitsbelastung, hohes Risiko für Überforderung | |
Durch persönlichen Ausfall, etwa durch Krankheit, kann das Unternehmen schnell in eine Krise geraten. | |
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GbR gründen |
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Fortsetzung Für mich wichtig |
Eine GbR entsteht, wenn sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um einen „gemeinsamen Zweck“ zu erreichen. Dieser kann jede erlaubte Tätigkeit sein, auch ein nichtgewerblicher Zweck. | |
Mindestens zwei Gesellschafter erforderlich | |
Formlose Gründung, mündliche Vereinbarung genügt | |
Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert | |
Kein Mindestkapital notwendig | |
Nicht nur die einzelnen Gesellschafter, sondern auch die GbR als Gesellschaft kann klagen und verklagt werden | |
Haftung: unbeschränkt, auch mit dem Privatvermögen und gesamtschuldnerisch (jeder für jeden!) | |
Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung und zur Vertretung der GbR nach Außen in allen Bereichen berechtigt. Intern können jedoch die Tätigkeiten vertraglich aufgeteilt und der Einfluss eingeschränkt werden. | |
Gewinnermittlung: Einnahme- und Überschuss-Rechnung; für Freiberufler keine Buchführungspflicht – auch nicht, wenn das Geschäftsvolumen bestimmte Grenzen überschreitet. Buchführungspflicht bei gewerblicher Tätigkeit ab Jahresgewinn von 60.000 Euro und Jahresumsatz von 600.000 Euro |
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GbR gründen |
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Fortsetzung Für mich wichtig |
Für GbR unter Freiberuflern keine Gewerbeanmeldung und keine Gewerbesteuer | |
Wenige Formalitäten bei der Gründung | |
Geringe Gründungskosten | |
Großer Gestaltungsspielraum der Unternehmer | |
Hohe Kreditwürdigkeit durch mindestens zwei persönliche, haftende Gesellschafter | |
Verantwortung und Risiko wird auf mehrere Schultern verteilt | |
Checkliste: Eine podologische Praxis als Partnerschaftsgesellschaft gründen |
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig |
Mindestens zwei Gesellschafter | |
Schriftlicher Partnerschaftsvertrag erforderlich (notarielle Beurkundung) | |
Eintragung der Gesellschaft im Partnerschaftsregister erforderlich | |
Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft mit dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Partner; außerdem haftet jeder Partner persönlich nur noch für seinen eigenen Fehler in der Berufsausübung, aber nicht mehr für die Fehler der anderen | |
Kein Mindestkapital erforderlich | |
Keine Gewerbesteuer, keine Körperschaftssteuer | |
Gewinnermittlung: Einnahmen- Überschuss-Rechnung | |
Partnerschaftsgesellschaft kann unter ihrem Namen klagen oder verklagt werden | |
Gesellschaftsform genießt hohes Ansehen und hohe Kreditwürdigkeit | |
Außerhalb der Haftung flexible vertragliche Gestaltung der Rechte und Pflichten der Partner möglich | |
Vorteile des Freiberufler-Status bleibt erhalten wie keine Buchführungspflicht und keine Gewerbesteuer | |
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen |
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig |
In der Regel erfolgt die Gründung durch mehrere Gesellschafter (Mehr-Personen-GmbH). | |
Gründung einer GmbH ist für jeden gesetzlich zulässigen Zweck erlaubt. | |
Eintragung ins Handelsregister ist vorgeschrieben. | |
25.000 Euro sind als Mindeststammkapital der GmbH erforderlich, das durch Bareinlagen oder Sacheinlagen oder durch die Kombination davon geleistet werden kann. Vor der Anmeldung zum Handelsregister müssen Sacheinlagen voll erbracht werden, von den Bareinlagen müssen mindestens ein Viertel einbezahlt sein. Insgesamt muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also mindestens 12.500 Euro, vor Eintragung ins Handelsregister erbracht sein. (Stammkapital ist die Summe der von den einzelnen Gesellschaftern eingebrachten Kapitaleinlagen). | |
Die Kapitaleinlagen (= Stammeinlagen) der Gesellschafter können unterschiedlich hoch sein. Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Die für die Geschäftsanteile erbrachten Einlagen können Bar- und Sacheinlagen sein. | |
Gesellschafter haften nicht mit dem Privatvermögen. | |
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen |
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig |
Haftung für Schulden der Gesellschaft ist auf die Höhe des gesamten Gesellschaftsvermögens beschränkt bzw. Gesellschafter haften in der Höhe ihrer Einlage. | |
Achtung – bei Aufnahme von Krediten fordern jedoch Banken wegen der Haftungsbeschränkung der GmbH in der Regel von den Gesellschaftern die Haftung mit dem Privatvermögen zur Absicherung der Kreditvergabe. | |
Geschäftsführung erfolgt durch einen oder mehrere Gesellschafter oder durch angestellte, gesellschaftsfremde Geschäftsführer. | |
Bezüge der Gesellschafter, die als Geschäftsführer tätig sind, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und verringern somit den Gewinn. | |
Der Gewinn einer GmbH unterliegt der Gewerbesteuer (der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gewährte Freibetrag von 24.500 Euro gilt nicht) und der Körperschaftssteuer. Außerdem muss der Solidaritätszuschlag entrichtet werden. Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner unterliegen der Kapitalertragssteuer. | |
Vorgeschrieben ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll bei einfachen Gründungen, das aber ebenfalls von einem Notar beurkundet werden muss. | |
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen |
Fortsetzung Für mich wichtig |
Gründungskosten (für Notar, Registergericht, Bekanntmachung in Tageszeitungen und Bundesanzeiger und – falls in Anspruch genommen – für Beratung durch einen Anwalt) sind höher und Gründungsformalitäten umfangreicher als bei Einzelunternehmen oder GbR. | |
Umfangreiche Buchführungspflichten, Verpflichtung zur Erstellung einer Jahresbilanz | |
Bei der Firmenbezeichnung muss immer GmbH als Rechtsform angegeben werden. | |
Die GmbH als Ein-Mann-Gesellschaft gründen: Die Vorteile sind hohe Entscheidungsbefugnis (Gesellschafter = Geschäftsführer) kombiniert mit der Haftung für betriebliche Verbindlichkeiten in der Höhe des Stammkapitals. Lediglich zur Absicherung von Krediten werden von der Bank private Sicherheiten gefordert. | |
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): flexibles Stammkapital, volle Einzahlung des Stammkapitals bei Gründung erforderlich (nur Bargründung möglich, Sacheinlagen sind ausgeschlossen), Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll (beide notariell beurkundet), niedrige Gründungskosten | |