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6.2 Einzelunternehmen

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Wer bei der Gründung mit möglichst wenig Formalitäten konfrontiert werden und vor allem in Zukunft als sein eigener Herr schalten und walten will, für denjenigen ist die Gründung einer Praxis als Einzelunternehmen das Modell der Wahl. Ein Einzelunternehmen entsteht mit Geschäftseröffnung immer dann, wenn sich ein Unternehmer ohne Partner selbstständig macht und für sein Unternehmen keine andere Rechtsform auswählt. Das bedeutet, immer wenn Sie als Podologe oder als Fußpfleger allein eine Praxis gründen und eröffnen, ohne eine andere Rechtsform zu wählen, gründen Sie ein Einzelunternehmen. Bei dieser Unternehmensform haben Sie den größtmöglichen Gestaltungsspielraum. Sie können alles nach Ihren eigenen Vorstellungen ohne große Absprachen bestimmen und entscheiden, tragen dafür aber auch allein die Verantwortung und das Risiko. Sie stehen in der Pflicht mit allem, was Sie haben. Das bedeutet, wenn die Praxis – aus welchen Gründen auch immer – einmal schlecht laufen sollte, dann müssen Sie zusätzlich zum Geschäftsvermögen mit Ihrem privaten Vermögen haften. Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen zu gründen, bringt daher sowohl Vorteile als auch Nachteile für den Praxisinhaber mit sich. Verschaffen Sie sich anhand der Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen einen Überblick. Um ein Einzelunternehmen zu gründen, zeigen Freiberufler ihre Tätigkeit beim Finanzamt an und beantragen eine Steuernummer. Ein Gewerbebetrieb wird dagegen beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet. Gewerbetreibende Kaufleute müssen zusätzlich ihr Unternehmen durch einen Notar in das Handelsregister eintragen lassen.

Siehe Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als Einzelunternehmen gründen

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