Читать книгу Auf eigenen Füßen - Susanne Ahrndt - Страница 51

6.7 Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Оглавление

◆ Personengesellschaft

◆ Mindestens zwei Gesellschafter

◆ Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes (= vollkaufmännisches Gewerbe)

◆ Kein Mindestkapital

◆ Formfreier Gesellschaftsvertrag

◆ Eintragung ins Handelsregister

◆ Haftung: persönlich und gesamtschuldnerisch auch mit dem Privatvermögen

◆ Wegen persönlicher Haftung hohes Ansehen bei Geschäftspartnern und Kreditinstituten

◆ Kleingewerbetreibende können durch einen freiwilligen Eintrag ins Handelsregister eine GbR in eine OHG umwandeln.

◆ Freiberufler können keine OHG gründen.

Auf eigenen Füßen

Подняться наверх