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6.11 Ein Name für die Praxis

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Ein wichtiger Schritt in der Praxisgründung ist die Wahl des richtigen Namens. Er ist Visitenkarte und soll den Eindruck von Qualität, Professionalität, Zuverlässigkeit vermitteln. Nicht zuletzt soll er auch die Aufmerksamkeit wecken, einprägsam und leicht wiederzuerkennen sein. Unternehmen werden umgangssprachlich häufig als Firma bezeichnet. Rechtlich gesehen ist Firma aber nur der Name von Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind. Der Name von Unternehmen ohne Handelsregistereintrag wird dagegen Unternehmensbezeichnung genannt.

Den richtigen Namen zu finden ist nicht ganz einfach, zumal Kreativität und Fantasie mit rechtlichen Bestimmungen in Einklang zu bringen sind. Ferner darf das Namensrecht eines anderen Unternehmens nicht verletzt werden. Das kann bei der Verwendung von Fantasienamen oder Buchstabenkombinationen passieren, wenn ein Unternehmen bereits unter diesem Namen auf dem Markt ist, als Firma im Handelsregister oder der gewählte Name als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingetragen ist. Das macht deutlich: Namen sind alles andere als nur Schall und Rauch.

Grundsätzlich gilt: Entscheidend für die Namensgebung eines Unternehmens und für Angaben im Geschäftsverkehr sind vor allem die Frage, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht. Kaufleute und Kapitalgesellschaften, also auch z. B. eine Pedifit-GmbH, sind dazu verpflichtet. Das Handelsregister ist eine öffentliche Auskunftsquelle beim Amtsgericht, das z. B. über Firmeninhaber, Gesellschafter sowie Haftungs- und Vertretungsverhältnisse informiert. Jeder kann dort nachschauen, wenn er wissen will, mit wem er Geschäfte macht.

Während sich Kleingewerbetreibende (Einzelunternehmer) freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen können, ist dies für Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaften nicht möglich. Um die Individualität eines Unternehmens, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, deutlich zu machen, spielt daher bei der Namensgebung im gesamten Geschäftsverkehr mit Banken, Lieferanten, Behörden oder Kunden der Name des Praxisinhabers bzw. die Namen der Gesellschafter eine herausragende Rolle.

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