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III.Freihändige Vergabe

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12§ 16c Abs. 3 VOB/A stellt klar, dass die vorgenannten Auslegungsregeln auch im Rahmen der freihändigen Vergabe gelten. Der Auftraggeber kann hier zwar über den Angebotspreis verhandeln, aber nicht unter Durchbrechung der Auslegungsregeln ein Angebot ohne Verhandlungen korrigieren und auf diesem Wege bezuschlagen.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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