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A.Grundsätzliches zur Kommentierung – insbes. Zusammen­hang mit Kommentierung des § 16d VOB/A EU

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1Gegenstand von § 16 VOB/A EU sind die Prüfungsstufen der Unangemessenheit von Preisen und der Wirtschaftlichkeit der Angebote.

2Aufgrund der Anpassung der VOB/A vom 19. Februar 20191 ist eine weitgehende Angleichung der Texte von VOB/A und VOB/A EU in Bezug auf § 16d erfolgt. Die Kommentierung kann daher weitgehend hier erfolgen und bei der Kommentierung von § 16d VOB/A EU hierauf verwiesen werden. Lediglich Abweichungen der Texte oder inhaltliche Unterschiede werden in § 16d VOB/A EU kommentiert.

3Es ist in Bezug auf die Kommentierung der „nationalen Regelung“ im Folgenden darauf hinzuweisen, dass wesentliche Rechtsprechung zu § 16d VOB/A zu den mit den nationalen Regelungen teilweise identischen Formulierungen des EU-Rechts oder des „Oberschwellenrechts“ ergangen ist. Deren Anwendung ist daher nicht in jedem Fall zwingend. Jedoch scheint diese Rechtsprechung, aufgrund der insoweit gleichen Formulierung der betreffenden Regelungen, zumindest eine hilfreiche Darlegung zum Verständnis und der Auslegung der nationalen Norm. Daher erfolgt die Kommentierung der VOB/A-Vorschrift hier auch in Erwähnung oder anhand der Rechtsprechung zu Regelungen „europäischen Ursprungs“, soweit die Formulierungen der Texte identisch sind.

Praxiskommentar VOB - Teile A und B

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