Читать книгу Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess - Thomas Elwell Jacob - Страница 249
n) Scheinverwaltungsakt
Оглавление92
Ein Scheinverwaltungsakt oder Nichtakt ist nur dem äußeren Schein nach ein Verwaltungsakt, er erfüllt aber nicht die materiellen Voraussetzungen des § 35 VwVfG.[216]
Beispiele:
1. | Eine als Polizist verkleidete Privatperson spricht in der Fußgängerzone Platzverweise aus. Obwohl dies nach außen nicht ohne Weiteres erkennbar ist, erfüllt diese Handlung (zur Strafbarkeit vgl. §§ 132, 132a StGB) nicht die Voraussetzungen des § 35 VwVfG, weil sie nicht einer Behörde zurechenbar ist. |
2. | Stellen die Beschäftigten eines Umzugsunternehmens ohne eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung ein Haltverbotszeichen auf, liegt mangels Maßnahme einer Behörde keine wirksame Allgemeinverfügung, sondern ein bloßer Scheinverwaltungsakt vor.[217] |
93
Trotz der fehlenden Verwaltungsaktqualität ist gegen den Scheinverwaltungsakt nicht nur die Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO), sondern aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes auch die Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) statthaft, weil die Abgrenzung zwischen einem Verwaltungsakt i.S.d. § 35 VwVfG und einem bloßem Scheinverwaltungsakt häufig vom Kläger nicht mit hinreichender Sicherheit geleistet werden kann.[218] Dementsprechend heben die Gerichte Scheinverwaltungsakte zur Beseitigung des von ihnen ausgehenden Rechtsscheins gelegentlich auf.[219] Zur Vermeidung prozeduraler Risiken ist dennoch zu empfehlen, gegen den Scheinverwaltungsakt nicht nur eine Anfechtungsklage zu erheben, sondern hilfsweise auch eine Feststellungsklage mit dem Antrag, festzustellen, dass durch den Scheinverwaltungsakt das in Rede stehende Rechtsverhältnis nicht begründet, geändert oder aufgelöst wird.[220]
D. Handlungsformen und Entscheidungen im Verwaltungsverfahren › II. Der Verwaltungsakt › 4. Die Verwaltungsaktbefugnis