Читать книгу Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess - Thomas Elwell Jacob - Страница 277
c) Inhaltliche Anforderungen
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Die Rechtsbehelfsbelehrung muss gem. § 37 Abs. 6 Satz 1 VwVfG den Beteiligten über vier Umstände belehren: 1. den Rechtsbehelf, 2. die Behörde oder das Gericht, bei der bzw. dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, 3. den Sitz und 4. über die einzuhaltende Frist. Diese inhaltlichen Anforderungen stimmen mit den in § 58 Abs. 1 VwGO genannten Erfordernissen, an denen sich der Gesetzgeber für § 37 Abs. 6 Satz 1 VwVfG orientiert hat,[327] überein.