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b) Rechtswirkung

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Ein zusicherungswidriger Erlass eines Verwaltungsakts bzw. dessen zusicherungswidriges Unterlassen sind rechtswidrig und können mit Widerspruch und Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage angegriffen werden.[342] Damit gibt die Zusicherung dem Empfänger eine eigenständige Rechtsgrundlage und verschafft ihm Rechts- und Planungssicherheit.[343]

Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

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