Читать книгу Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess - Thomas Elwell Jacob - Страница 370
aa) Bedeutung
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§ 55 VwVfG lässt den Abschluss eines verwaltungsrechtlichen Vergleichsvertrages[821] zu und erlaubt die Vereinbarung auch eines solchen Vertragsinhalts, der „mit der Gesetzeslage nicht voll übereinstimmt“[822]. Das damit geschaffene „Privileg gesteigerter Unempfindlichkeit gegenüber Gesetzesverletzungen“[823] ist keine Ausnahme von der Gesetzesbindung der Verwaltung (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG), sondern lediglich eine den praktischen Bedürfnissen Rechnung tragende Lockerung, die nicht zur generellen Vernachlässigung des Legalitätsprinzips ermächtigt.[824] Dieses Spannungsverhältnis prägt den damit notwendigerweise strengen Maßstab für die Prüfung, ob die in § 55 VwVfG genannten Voraussetzungen für den Abschluss eines Vergleichsvertrages vorliegen.