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dd) Gegenseitiges Nachgeben
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Da nur die Ungewissheit überbrückt, nicht aber den Beteiligten eine über das dazu Erforderliche hinausgehende Dispositionsbefugnis eingeräumt werden soll, müssen sich „die Ungewißheit und das Nachgeben auf ein und denselben Punkt beziehen“[842] (Konnexität[843]). Es kann sowohl materiell-rechtliche als auch verfahrensrechtliche Rechtspositionen betreffen.[844] Nicht nur eine Vertragspartei, sondern alle müssen nachgeben, wenngleich hierbei kein ausgewogenes Verhältnis erforderlich ist.[845] Durch das Nachgeben wird die Ungewissheit beseitigt.[846]