Читать книгу Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess - Thomas Elwell Jacob - Страница 394
a) Bedeutung und Anwendungsbereich
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§ 60 VwVfG ist, ebenso wie § 38 Abs. 3 VwVfG und § 313 BGB, Ausdruck des Grundsatzes der „clausula rebus sic stantibus“[1002]. Sie löst das Spannungsverhältnis zwischen dem vertragsrechtlichen Grundsatz der strikten Vertragsbindung („pacta sunt servanda“) einerseits und der auf dem Gebot von Treu und Glauben beruhenden Notwendigkeit der ausnahmsweisen Vertragslösung bei Unzumutbarkeit des Festhaltens an der Vereinbarung wegen einer wesentlichen Änderung der Geschäftsgrundlage andererseits.[1003] § 60 VwVfG gilt für alle öffentlich-rechtlichen Verträge i.S.d. §§ 54 ff. VwVfG, soweit sie nicht lediglich einseitige Rechtsgeschäfte zum Gegenstand haben.[1004] Er ist nicht disponibel.[1005] Er ist auf Dauerschuldverhältnisse ebenso anwendbar wie auf Verwaltungsverträge, die eine einmalige Leistungspflicht zum Gegenstand haben.[1006] Außerdem lässt § 60 VwVfG eine Vertragsanpassung bzw. -kündigung auch noch nach Erfüllung der Vertragspflichten zu.[1007] Enthält der Vertrag bereits Regelungen für die Berücksichtigung von Veränderungen bestimmter Umstände, scheidet eine Vertragsanpassung oder -kündigung nach Maßgabe des § 60 VwVfG jedoch aus.[1008]