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Wert der Sicherheit

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Zu den örtlichen Verhältnissen zählt auch die Finanz- und Verwaltungskraft der Gemeinde, die bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen ist, wie viel Sicherheit sich die Gesellschaft oder eine Kommune leisten will und kann.

Sicherheit kostet Geld. Je mehr Sicherheit gewünscht ist, desto höher ist der Aufwand (zum Beispiel in Form von Kosten): Dem Diagramm (Bild 8) lässt sich qualitativ entnehmen, dass analog zum Pareto-Prinzip10 bereits mit wenig Aufwand ein vergleichsweise hoher Wert an Sicherheit erzielt werden kann (gestrichelte Linie). Einfache Basismaßnahmen haben demnach bereits einen signifikanten Mehrwert und große Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau. Dahingegen bedarf es ungleich größeren Aufwandes, ein bereits hohes Sicherheitsniveau noch weiter zu erhöhen. Ein hundertprozentiges Sicherheitsniveau ist reell ohnehin nicht erreichbar. Die absolute Sicherheit gibt es nicht und ist auch nicht finanzierbar, da sie in der asymptotisch dargestellten Sicherheit-Kosten-Funktion unendlich hohen Kosten entspräche.


Bild 8: Relation von Sicherheit und Aufwand

Die Erwartungshaltung und das Anspruchsdenken der Bürger sind gegenüber dem Staat im Allgemeinen und der Feuerwehr im Speziellen hoch, jedoch scheint die Bereitschaft der Bürger für diese Sicherheit den entsprechenden Preis11 zu zahlen oder eine eigene Vorsorge12 zu treffen gering. Wie viel Geld die Feuerwehr dem Bürger konkret wert ist, lässt sich schwer beziffern. In Relation zu anderen Ausgaben würde vielleicht überraschen, wozu der Bürger wohl gewillt ist mehr Geld auszugeben: für die Feuerwehr oder beispielsweise für die Bundeswehr? Der jährliche Aufwand für den Wehretat beträgt rund 520,00 Euro je Bürger13 , während sich der jährliche Aufwand für die Feuerwehr schätzungsweise auf rund 34,00 Euro je Bürger14 beziffert. Ein Betrag, der für Sicherheit und Schutz von Leben zu hoch ist?

Und so ist es eine politische Aufgabe des Rates als kommunales Entscheidungsgremium, den Umfang der Feuerwehr mit der ihr zugewiesenen Finanzausstattung festzulegen. Bei der Erstellung eines Bedarfsplans geht es daher auch immer um den verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltsmitteln. Der Rat, die Verwaltung und die Feuerwehr sind in ihrem Verwaltungshandeln dabei an den Grundsatz zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden (vgl. Planungsgrundsätze in Kapitel 4.2).

Feuerwehrbedarfsplanung

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