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2.5 Qualität der Feuerwehr

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An mehreren Stellen in diesem Buch wird die Frage nach der Qualität der Feuerwehr aufgeworfen, die eng mit dem bedarfsplanerischen Versorgungsniveau der Feuerwehr verknüpft ist.

Was genau die Qualität einer Feuerwehr und ihrer Arbeit ausmacht, ist bislang ungeklärt. In einigen Fällen wird die gesetzesmäßig geforderte Leistungsfähigkeit der Feuerwehr mit der Qualität der Feuerwehr gleichgesetzt. Und auch der Titel der AGBF-Empfehlungen für »Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten« suggeriert, dass die Einhaltung der drei dort genannten Planungskriterien Hilfsfrist, taktische Einheit und Erreichungsgrad eine hohe und messbare Qualität der Feuerwehr widerspiegelt. Die Definition der Qualität der Feuerwehr ist jedoch komplex und eine Beschreibung über die Einhaltung des kommunalen Planungsziels greift deutlich zu kurz.

Der Arzt und Gesundheitswissenschaftler Avedis Donabedian unterteilt Qualität in die Dimensionen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität (Outcome): Die Strukturqualität umfasst die materiellen und personellen Ressourcen (technische Ausrüstung, Räumlichkeiten, Personalausstattung, Ausbildungsstand usw.) sowie die strukturellen und organisatorischen Gegebenheiten (z. B. Organisationsstruktur, Konzepte und Vorplanungen). Die Prozessqualität bezieht sich auf alle Tätigkeiten, die direkt oder indirekt der Leistungserbringung dienen. Sie beschreibt, ob die Komponenten der Struktur richtig zusammenwirken. Schlussendlich wird das Ergebnis anhand sachlicher Kriterien oder auch durch die Zielgruppe direkt bewertet und ergibt die Ergebnisqualität. Donabedian postuliert, dass die drei Dimensionen dabei nicht unabhängig voneinander sind, sondern dass die Strukturen auf die Prozesse wirken und diese letztendlich die Ergebnisqualität beeinflussen.

Übertragen auf die Feuerwehr beinhaltet die Strukturqualität die wesentlichen bedarfsplanerischen Merkmale einer Feuerwehr gemäß Kapitel 2.2: Standortstruktur, Personalausstattung, Fahrzeugkonzept und auch die organisatorischen Regelungen. Der Feuerwehrbedarfsplan bildet also die Faktoren ab, die später die Strukturqualität beeinflussen, womit auch die im Bedarfsplan festgelegten Planungsziele sowie deren Einhaltung zur Strukturqualität gehören. In der Prozessqualität schlagen sich alle Tätigkeiten im Einsatzdienst nieder, von der Vorbereitung und Überprüfung der Fahrzeuge und Gerätschaften, über die Notrufannahme und die konkrete Abarbeitung der Einsatzstelle bis hin zur Nachbereitung und Dokumentation des Einsatzes. Für die Ergebnisqualität im Bereich des Feuerwehrwesens kommt eine Vielzahl an Kriterien in Frage, wenngleich es keines gibt, das als das allgemeingültige und abschließende angesehen werden kann. Naheliegend wären beispielsweise das Verhältnis von Brandtoten, Brandverletzten und Sachschaden zur Anzahl Feuerwehreinsätzen, aber auch die Anzahl von Unfällen im Feuerwehrdienst, Disziplinarverfahren gegen Einsatzkräfte oder auch die Bewertung der Betroffenen zum Beispiel in Form von Dankes- oder Beschwerdeschreiben sowie Medienberichte (beispielsweise Feyrer, 2005).

Es wird an dieser Stelle deutlich, dass die Qualität oder Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zumindest nicht allein durch die Einhaltung der Planungsziele im Feuerwehrbedarfsplan beschrieben wird. Daher ist angesichts der häufig (auch emotional) geführten Debatte zur Festlegung der kommunalen Planungsziele davor zu warnen, das Sicherheits- sowie Versorgungsniveau der Feuerwehr insbesondere durch die im Fokus stehende Eintreffzeit zu definieren.

Die Eintreffzeit der Feuerwehr wird maßgeblich durch die Fahrstrecke und -zeit zur Einsatzadresse determiniert. Ein Bürger, der vom nächsten Standort der Feuerwehr weiter entfernt wohnt, unterliegt aber nicht automatisch einem geringeren »Sicherheitsniveau« als ein Bürger, der zwar näher am Standort der Feuerwehr wohnt, dessen Wohnung jedoch im Dachgeschoss eines zum Beispiel in Berlin üblichen dritten Hinterhofs liegt. In beiden Fällen benötigen die Einsatzkräfte der Feuerwehr möglicherweise die gleiche Zeit, bis ein Trupp der Feuerwehr zur Menschenrettung am konkreten Brandort tätig werden kann.

Das bloße fristgerechte Eintreffen einer bestimmten Anzahl an Einsatzkräften an der Einsatzstelle (und ein dadurch erfülltes Planungsziel) ist noch kein Garant für einen erfolgreichen Einsatz, wenn nach Ankunft an der Einsatzstelle ein über das übliche Maß hinausgehendes Chaos entsteht (schlechte Erkundung, Fehleinschätzungen der Lage, Fehler im einsatztaktischen Vorgehen, Selbstgefährdung der Einsatzkräfte, schlecht ausgebildete Einsatzkräfte, fehlende Routine und Einsatzerfahrung, Kommunikationsschwierigkeiten usw.).

Auch nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle ist insbesondere die Performance der Feuerwehr (Prozessqualität) maßgeblich für das Ergebnis und damit das Sicherheitsniveau in der Kommune (Ergebnisqualität). Das Thema bedarf also einer ganzheitlichen und letztendlich outcome-orientierten Betrachtung. Viele interne und äußere Einflussgrößen und Rahmenbedingungen führen dazu, dass trotz planungszielkonformen Eintreffens und guter Performance der Feuerwehr an der Einsatzstelle Personen nicht gerettet werden können und dass umgekehrt eine Personenrettung erfolgreich ist, obwohl aufgrund verspäteten Eintreffens der Feuerwehr oder zu geringer Mannschaftsstärke das Planungsziel verfehlt wurde.

3 Zum Beispiel, weil zum sicheren Tätigwerden das notwendige Personal oder die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Schutzausrüstung oder Technik fehlt.

4 Zum Beispiel durch absehbare Konfrontation mit Einsatzlagen, die mit dem geplanten Personal und Material nicht bewältigbar sind, oder durch quantitativ hohe Einsatzbelastung.

5 Zum Beispiel gemäß den Richtlinien zur Förderung des Feuerwehrwesens (§ 31 FAG) in Schleswig-Holstein.

6 Zur gut ausgestatteten Feuerwehr als Teil der Marketingstrategie einer Kommune, siehe Pulm (2018, S. 36).

7 Zur Verwendung der Begriffe »Planungsziel« und »Schutzziel«, siehe Kapitel 3.1.

8 Das heißt, dass Spezialfahrzeuge und -geräte nicht unbedacht an andere Standorte verlagert werden können, da dem dortigen Personal die notwendige Ausbildung und Anwendungsroutine für die Technik fehlt (z. B. Hubrettungsfahrzeuge, Rüstwagen).

9 Hier die Formulierung für Schleswig-Holstein in § 1 Nr. 1 und 2 BrSchG. In den Feuerwehrgesetzen der anderen Bundesländer sind entsprechende Formulierungen zu finden.

10 Als Pareto-Prinzip oder auch 80-20-Regel besagt, dass 80 Prozent eines Ziels bereits mit 20 Prozent Aufwand erreicht werden kann, während zum Erreichen der verbleibenden 20 Prozent des Ziels 80 Prozent des Gesamtaufwands nötig sind.

11 Der Preis kann in diesem Kontext viele Dimensionen annehmen: Finanzmittel, Freiheit, Gerechtigkeit, Privatheit usw.

12 So stellt sich zum Beispiel die Frage, warum trotz hohem Sicherheitsbedürfnis nur wenige Bürger freiwillig an einem Brandschutz- oder Erste-Hilfe-Kurs teilnehmen.

13 Verteidigungsetat im Jahr 2019 in Höhe von 43,2 Milliarden Euro i. V. m. offizieller Einwohnerzahl der Bundesrepublik Deutschland von 83.019.213 Einwohnern zum 31.12.2018.

14 Jährlicher finanzieller Aufwand für die Feuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 2,8 Milliarden Euro nach Wolter (2011, S. 251) i. V. m. offizieller Einwohnerzahl der Bundesrepublik Deutschland von 83.019.213 Einwohnern zum 31.12.2018.

15 Als Kommunen »ohne ausgeglichenen Haushalt« werden solche Gemeinden und Gemeindeverbände verstanden, deren Haushalte weder die Anforderungen von § 75 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) noch die von § 75 Absatz 2 Satz 3 GO NRW erfüllen.

16 So gibt es zum Beispiel für Personen, die sich in einer vom Brand betroffenen Nutzungseinheit aufhalten, kein »Anrecht auf eine (unversehrte) Rettung«, vgl. Kommentar von Koller (2015) zur Diskussion zur Einführung eines »Sicherheitstreppenraums light« (Kircher, 2015).

17 An dieser Stelle ist der Begriff »Schutzziel« korrekt verwendet, da er den übergeordneten Zielzustand und nicht das »Planungsziel« einer Feuerwehr beschreibt (vgl. Kapitel 3.1).

18 Die an dieser Stelle exemplarisch dargelegte Argumentationslinie erstreckt sich lediglich auf den Brandfall, der stellvertretend für eine Reihe anderer denkbarer Unglücksfälle dargestellt ist. Die beispielhaft angeführten »Kompensationsmaßnahmen« (z. B. Rauchwarnmelder) entfalten ihre Wirkung selbstverständlich nur bei diesem Unglücksfall, während zur Erfüllung des Schutzziels der Unversehrtheit des menschlichen Lebens bei etwa Straßenverkehrsunfällen weitere präventive und kurative Maßnahmen vorzusehen sind.

19 Zum Beispiel durch Einsatz von öffentlich zugänglichen Löschmitteln oder Leitern zur Unterstützung der Selbstrettung von Personen aus Obergeschossen.

Feuerwehrbedarfsplanung

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