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Brandschutzbedarfsplan

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Dennoch ist auch die Bezeichnung »Brandschutzbedarfsplan«, wie er in Nordrhein-Westfalen verwendet wird, nachvollziehbar, da der zu planende Brandschutzbedarf in diesem Fall tatsächlich mehr umfasst als die reine Feuerwehr (u. a. auch die Löschwasserversorgung). Auch in der DIN 14011 »Begriffe aus dem Feuerwehrwesen« (in der alten Ausgabe von 2010) wird der Begriff »Brandschutzbedarfsplan« verwendet, der dort unter Nr. 3.6.6.12 als »Plan der zuständigen Behörde zur Festlegung des personellen und materiellen Bedarfs für den abwehrenden Brandschutz eines bestimmten Gebiets« definiert wird. Der Begriff »Brandschutzbedarfsplanung« vernachlässigt aber die Tatsache, dass die Aufgaben der Feuerwehren deutlich mehr als die Brandbekämpfung umfassen und der Tätigkeitsschwerpunkt heutzutage vornehmlich auf allgemeinen und technischen Hilfeleistungen liegt.

Feuerwehrbedarfsplanung

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