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3 Grundlagen der Feuerwehrbedarfsplanung 3.1 Begriffsbestimmungen

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Das vorliegende Buch trägt den Titel »Feuerwehrbedarfsplanung«. In den einzelnen Bundesländern wird der an dieser Stelle repräsentativ verwendete Begriff auch als »Brandschutzbedarfsplan«, »Gefahrenabwehrbedarfsplan« oder »Bedarfs- und Entwicklungsplan« bezeichnet. Jede Bezeichnung hat ihre Berechtigung und im Kern ist dasselbe gemeint:

»Ein Feuerwehrbedarfsplan ist die nach fachlichen Erwägungen politisch legitimierte Fachplanung der organisatorischen, personellen und materiellen Anforderungen zur Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer Feuerwehr auf Basis von festgelegten Planungskriterien in einer betrachteten Gebietskörperschaft.«

Feuerwehrbedarfsplanung

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