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Gänzliches Aufgeben der Feuerwehr

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Durch die in den Feuerwehrgesetzen der Länder formulierte Aufstellungsverpflichtung einer Feuerwehr hat die Gemeinde grundsätzlich keine Wahl, ob sie eine Feuerwehr einrichtet oder nicht. Keine Feuerwehr einzurichten, verstößt gegen den Willen des Gesetzgebers. Kommt eine Gemeinde ihren gesetzlich zugewiesenen Pflichtaufgaben nicht nach, können die erforderlichen Maßnahmen rechtsaufsichtlich erzwungen werden.

Es ist angesichts der Schrumpfungsprozesse jedoch zu befürchten, dass es trotz Ausschöpfung aller bedarfsplanerischen Maßnahmen insbesondere in peripheren ländlichen Regionen, die besonders stark vom Bevölkerungsrückgang betroffen sind, zu unvermeidbaren Extremfälle kommen wird, in denen sich eine Reduzierung des Versorgungsniveaus der Feuerwehr bis zur gänzlichen Aufgabe der Feuerwehr nahezu alternativlos zeigt.

Die Realität zeigt, dass es bereits heute Gemeinden (z. B. in Mecklenburg-Vorpommern) gibt, in denen keine Feuerwehr mehr existiert, da nicht ausreichend geeignete Bürger für den Dienst in der Freiwilligen oder Pflichtfeuerwehr vorhanden sind und eine hauptamtliche Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung jenseits jeder Verhältnismäßigkeit liegt. Im Einsatzfall kommt die nächste Hilfe von den nächstgelegenen noch funktionierenden Feuerwehren von Nachbargemeinden.

Auch von diesem Fall sind andere Bereiche der Daseinsvorsorge längst betroffen, bei denen offensiv die Debatte über den strukturierten Rückzug der Daseinsvorsorge aus ländlichen Räumen ohne erkennbare Entwicklungsperspektive geführt wird, indem Regionen gezielt abgesiedelt und dabei bestehende Strukturen und Angebote der Daseinsvorsorge aufgegeben werden.

Aring (2011) stößt beispielsweise das (bisher eher akademische) Denkkonzept der »Garantie- und Selbstverantwortungszonen« an. Dabei erfolgt eine räumliche Differenzierung von Siedlungsgebieten unterschiedlicher Versorgungsangebote in zwei Bereiche: In den »Garantiezonen« wird für jeden einzelnen Infrastrukturbereich eine langfristige und suffiziente Versorgung sichergestellt. Dahingegen sind die Bürger in den »Selbstverantwortungszonen«, in denen es zu Abweichungen von den einschlägigen Standards kommt und in denen ortsspezifische Lösungen herhalten müssen, auf sich allein gestellt. Die Bürger können aktiv entscheiden, ob sie in Garantiezonen ziehen und wohnen wollen, in denen sie sich sicher sein können, langfristig auf alle relevanten Angebote der Daseinsvorsorge zurückgreifen zu können, oder ob sie in den Selbstverantwortungszonen (mit vielleicht höher Naturqualität) ziehen und wohnen möchten, in denen sie aber von der öffentlichen Hand keine Infrastruktur garantiert bekommen.

Der Verzicht auf eine Feuerwehr ist weder wünschenswert noch eine grundsätzlich legitime Planungsoption. Allerdings wird man in den genannten Regionen und Extremfällen nicht umhinkommen, sich mit solchen Situationen beschäftigen zu müssen. An dieser Stelle müssen geeignete Kompensationsmaßnahmen getroffen werden, für die eine outcome-orientierte Betrachtungsweise wirkungsvolle Handlungsalternative aufzeigen kann und auch im Prozess der Feuerwehrbedarfsplanung effektive Lösungen anbietet.

Feuerwehrbedarfsplanung

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