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Schlussfolgerung für das Sicherheitsniveau

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Im Hinblick auf die Ausführungen zur outcome-orientierten Planung wird der im Kapitel 3.1 erläuterte Unterschied zwischen den Begriffen »Sicherheitsniveau« und »Versorgungsniveau der Feuerwehr« besonders gut deutlich. Wie in Bild 11 dargestellt, ist bei schutzzielorientierter Betrachtung sowohl mit geringer oder gänzlich ohne Vorhaltung einer Feuerwehr ein hohes Sicherheitsniveau für die Bürger erreichbar.

Im Fall A gibt es keine Feuerwehr. Der Bürger ist auf sich alleine gestellt, ohne dass er deswegen jedoch besondere Maßnahmen trifft, und unterliegt daher einem geringen »Sicherheitsniveau«. In den Fällen B und C gibt es ebenfalls keine Feuerwehr. Der Bürger trifft jedoch »Kompensationsmaßnahmen«, die zwar im Fall B nicht genügen, um das angestrebte Sicherheitsniveau zu erreichen, dieses im Fall C jedoch sogar gänzlich ohne Feuerwehr erfüllt bzw. sogar übertrifft.

In den Fällen D und E trifft der Bürger keine Maßnahmen, es gibt jedoch eine Feuerwehr, die aber nur im Fall E, nicht jedoch im Fall D das Erreichen des angestrebten Sicherheitsniveaus gewährleistet. In den Fällen F und G werden die Vorhaltung der Feuerwehr und »Kompensationsmaßnahmen« in jeweils unterschiedlichen Umfängen kombiniert, die in den dargestellten Fällen dem angestrebten Sicherheitsniveau genügen.

Somit ist festzustellen, dass sowohl mit als auch gänzlich ohne Feuerwehr das angestrebte Mindest-Sicherheitsniveau in der theoretischen Betrachtung sowohl erreicht als auch nicht erreicht werden kann. Die Vorhaltung einer Feuerwehr ist per se kein Garant für das Erreichen des angestrebten Sicherheitsniveaus.


Bild 11: Umfang verschiedener Maßnahmen zum Erreichen des angestrebten Mindest-Sicherheitsniveaus

Feuerwehrbedarfsplanung

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