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Feuerwehrbedarfsplan

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Die Bezeichnung »Feuerwehrbedarfsplan« stellt denjenigen Begriff dar, der sein Wesen sinngemäß widerspiegelt, nämlich den planerischen Bedarf an feuerwehrtechnischen Ressourcen festzustellen. So ist auch Verwechslung mit »Brandschutzbedarf« ausgeschlossen, der begrifflich viele Anwendungen finden könnte (z. B. im gebäudetechnischen Brandschutz oder dazugehörige Ausstattungsgegenstände). Nicht automatisch ist mit dem allgemeinen Brandschutzbegriff die abwehrende Komponente mit der Feuerwehr gemeint. Schließlich umfasst der Begriff »Brandschutz« allgemein die Summe der Maßnahmen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes (bestehend aus baulichen, (anlagen)technischen und organisatorischen Brandschutz). Mit der Bezeichnung »Feuerwehrbedarfsplan« wird klar, dass es sich um den Bedarf der Feuerwehr handelt.

Feuerwehrbedarfsplanung

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