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Diese Begrüßung gilt im Übrigen auch für alle anderen Kunden, die Sie in ihren Anlagen willkommen heißen.
Sollte der Gast Hilfe in Anspruch nehmen, fragen Sie explizit, in welcher Form Sie Unterstützung bie-ten können.
Wir möchten nochmals betonen, dass Personen mit Handicap sich nicht zwangsweise als „Behinder-te“ ausweisen müssen. Auch Kinder, Erwachsene oder Senioren können aufgrund vieler Faktoren un-beholfen sein (z.B. Größe, Gewicht, Schwangerschaft, Sehschwäche, Verletzung etc.).
Und denken Sie bitte auch daran, dass Gäste mit Handicap (selbst mit Ausweis) nicht gleichzusetzen sind mit Personen, die immer eine Begleitung wünschen oder benötigen.
Bei aller Toleranz und Hilfsbereitschaft wie beschrieben, möchten wir noch einen wichtigen Tipp im Umgang mit einer besonderen Gruppe von Personen mit Handicap geben: Toleranz und Hilfsbereit-schaft hat auch manchmal seine Grenzen!
Unter Menschen mit Handicap gibt es ein von uns oft beobachtetes Verhaltensmuster. Hierbei handelt es sich um diejenigen, die versuchen, möglichst viele Vorteile für sich herauszuholen. Diese Gruppe von Menschen kennt sich sehr gut in ihren Rechten aus, wälzt Gesetzesbücher, zitiert Paragrafen und erschlägt das Personal mit Argumenten, um einen Vorteil zu erhaschen. Dazu ein Beispiel: Sie kommen mit Begleitpersonen (was rechtlich nicht anzuzweifeln und vom Grundsatz her zu begrüßen ist). Aller-dings sind die Begleitpersonen oft Kinder, die selbst eine Aufsicht benötigen. Oder aber die Begleit-person nutzt den freien Eintritt und schwimmt ihre Bahnen, ohne sich auch nur eine Minute auf die zu betreuende Person zu konzentrieren. Dann gibt es die, die mit ihren elektrischen Rollstühlen im wahrs-ten Sinne des Wortes um die Becken sausen und andere Badegäste gefährden, aber kein Einsehen ha-ben, wenn wir ihnen freundlich entgegnen, dass sie doch bitte davon Abstand nehmen sollen. Und zu guter Letzt diejenigen, die bis zum Ende der Badezeit im Wasser verbleiben, im vollen Bewusstsein, dass sie deutlich länger zum Umziehen benötigen als andere Badegäste und somit unsere Arbeitszeit regelmäßig um 15 Minuten verlängern.
Wir sind der Ansicht, dass eine unmissverständliche Ansprache in solchen Fällen angebracht wäre. Notfalls müsste dies über die übergeordnete Instanz angeordnet werden. Weiterhin stellen wir fest, dass Vorgesetzte, Amtsleiter, selbst Bürgermeister, oft von dieser Maßnahme Abstand nehmen, weil sie wissen, dass sie mit ihrer Entscheidung am nächsten Tag in den Medien stehen.
Gleiche Regeln für alle ist unsere Devise! Sollten Sie in der Rolle eines Vorgesetzten sein, dann verset-zen Sie sich in die Lage des Personals. Zeigen Sie Ihren MitarbeiterInnen, dass Sie hinter deren Ent-scheidung stehen.