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Bäderarten

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Hallenbäder

Der Sammelbegriff für unsere Hallenbäder bezeichnet in diesem Zusammenhang Bäder mit künstlich, überdachten Wasserflächen innerhalb eines Gebäudes2.

Freibäder

Die Freibäder werden somit als Bäder mit künst-lichen, im Freien befindlichen Wasserflächen be-zeichnet.

Kombibäder

Eine Kombination eines Hallenbades mit einem Freibad in einer baulichen und betrieblichen Ein-heit bezeichnet man als Kombibad.

Naturbäder

Ein Naturbad beschreibt man nach den Richtlinien für den Bäderbau des Koordinierungskreises Bä-der (kurz: KOK-Richtlinien) folgendermaßen: „Ein-deutig begrenzte Anlage, die aus einer für Bade-zwecke geeigneten und gekennzeichneten Fläche eines Badegewässers sowie einer dieser Wasser-fläche zugeordneten und abgegrenzten Landflä-che besteht. Es ist mit bädertypischen Ausbauten (z.B. Sprungbrett, Wasserrutsche) versehen.“

Kur-, Heil- und medizinische Bäder

Damit sind Schwimmbäder mit vorrangiger Nutzung für Regeneration, Therapie und Rehabilitation gemeint.

2 KOK-Richtlinien für den Bäderbau, 5. Auflage, 2013, S. 12


Freibäder - Großes Badespaßerlebnis im Som-mer in Schweich

Naturbäder - Ein Schwimmgefühl der besonde-ren Art

Dienstleistungen in Bädern

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