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§ 88Übersetzung eines reziproken Verhältnisses
ОглавлениеBeim Übersetzen eines reziproken Verhältnisses aus dem Deutschen ist Folgendes zu beachten:
(1) Das als Objekt fungierende deutsche Reflexivpronomen bleibt bei der Wiedergabe des reziproken Verhältnisses mit inter se (vgl. § 87,1) unübersetzt, wenn sich das reziproke Verhältnis auf das Subjekt bezieht.
Inter nos amamus (Wir lieben uns gegenseitig.) Et nos et inter se amant (ad Q. fr. 3,3,1). Inter se fidem dant (Sie geben sich eine gegenseitige Garantieerklärung.) (Gall. 1,3,7).
(2) Das deutsche Personalpronomen mit Objektfunktion muss aber bei einem reziproken Verhältnis von Personen oder Sachen, die nicht das Subjekt des Satzes sind, im Lateinischen wiedergegeben werden.
Tu eos inter se iunxisti (Du hast sie miteinander vereint.) (Tusc. 5,5). Res publica nos inter nos coniunget (fam. 5,7,2). Ratio conciliat inter se homines (off. 1,50).
(3) Im Deutschen werden bisweilen (a) Reziprozität und Reflexivität weniger genau unterschieden als im Lateinischen: Cives sibi gratulabantur. ‘Die Bürger beglückwünschten sich (jeder sich selbst).’ Aber: Cives inter se gratulabantur. ‘Die Bürger beglückwünschten sich (gegenseitig).’ Gelegentlich werden (b) auch im Lateinischen reziproke Beziehungen reflexiv ausgedrückt, wenn eine reflexive Auffassung mitverstanden werden kann; in diesem Fall tritt aber regelmäßig eine Form von ipsi hinzu (vgl. § 87,2). Manchmal wird (c) das reziproke Verhältnis nicht ausgedrückt, insbesondere bei Verben, deren Bedeutung eine Gegenseitigkeit schon impliziert (z.B.: colloqui, concurrere, coniungere).
Zu a) Hae res inter se repugnant (Diese Dinge widersprechen sich.) (Cael. 41).
Zu b) Milites sibi ipsi erant impedimento (Die Soldaten behinderten sich gegenseitig.) (Gall. 2,25,1). Barbari se ipsi adhortantur (Gall. 6,37,10).
Weitere Stellen: Gall. 2,19,6; 7,28,3; 7,70,3.
Zu c) In re publica coniuncti sumus (Wir sind im Staat miteinander verbunden.) (Sull. 93).
Weitere Stellen: Gall. 1,43,3; 6,13,9; 7,72,1; civ. 3,86,1.