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§ 31Die Komparation von Partizipien
Оглавление(1) Die meisten der unter § 20,2 genannten Partizipien bilden einen Komparativ und einen Superlativ.
(2) Einige Partizipien können in einer bestimmten adjektivischen Bedeutung kompariert werden, deren Positiv in dieser Bedeutung nicht belegt ist, so etwa copulatior (gewinnender) (off. 1,56).
Anm. 1: Bei den meisten komparierten Partizipien unterscheidet sich die Bedeutung des Komparativs nicht von der des Positivs (gegen Menge § 206).
Anm. 2: Selten ist der Superlativ von einem Partizip, das klassisch weder im Positiv noch im Komparativ belegt ist, z.B. despicatissimus (sehr verachtet) (Verr. II 3,98; Pis. 64; Sest. 36); conficientissimus (Flacc. 44). Die anderen von Menge § 206 aufgezählten Superlative sind unklassisch.