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Tobias Friedhoff
Die straflose Vorteilsnahme
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Страница 1
Inhaltsverzeichnis
Страница 3
Страница 4
Страница 5
Страница 6
Страница 7
Inhaltsverzeichnis
Страница 9
Abkürzungsverzeichnis
Страница 11
Anmerkungen
Страница 13
Страница 14
A. Die neuere Gesetzgebungsgeschichte der Tatbestände der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
I. Die Vorteilsannahme bis zum Jahr 1974
II. Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch von 1974 und die durch dieses Gesetz hervorgerufenen Änderungen an § 331 StGB
Страница 18
1. Die Änderungen durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption, insbesondere die Lockerung der Unrechtsvereinbarung
2. Die Gründe des Gesetzgebers für die Lockerung der Unrechtsvereinbarung, insbesondere die Erfassung der Zuwendungen zum „Anfüttern“ und zur „Klimapflege“
Страница 21
1. Die Systematik und Begründung des Gesetzesentwurfs
2. Kritik an dem Gesetzesentwurf, insbesondere an dem Wegfall der Unrechtsvereinbarung
V. Die Entwicklung des Tatbestandes der Vorteilsgewährung von 1974 bis heute (2012)
1. Die Entwicklung der Vorteilsgewährung bis zum KorrBekG von 1997
2. Die weitere Angleichung der Vorteilsgewährung an den Tatbestand der Vorteilsannahme durch das KorrBekG
VI. Mögliche Änderungen der Korruptionstatbestände durch europäische und internationale Übereinkommen in der näheren Zukunft
VII. Zusammenfassung
Anmerkungen
Страница 30
B. Das durch den Tatbestand der Vorteilsannahme geschützte Rechtsgut
I. Die Unentgeltlichkeit der Amtsführung?
II. Die Reinhaltung der Amtsausübung?
III. Die Unverfälschtheit des Staatswillens?
IV. Das Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung als primäres Rechtsgut des § 331 StGB
V. Kritik am Rechtsgut „Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung“ – das „Vertrauen in etwas“ als kein vom Strafrecht zu schützendes Rechtsgut
VI. Gegenkritik: Nur das Rechtsgut „Vertrauen der Bevölkerung in eine sachlich und neutral entscheidende Verwaltung“ rechtfertigt die Strafbarkeit der Vorteilsannahme
VII. Zusammenfassung und Konsequenz für die weitere Untersuchung
Anmerkungen
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