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Die ersten Consuetudines und ihre Fortschreibung im 12. Jahrhundert
ОглавлениеVielleicht schon beim ersten der jährlichen Treffen wurden aufgrund der Unbestimmtheit der Augustinusregel und der Auflösungstendenzen in der Filiation von Prémontré Gebräuche (Consuetudines) festgelegt.74 Die ersten erhaltenen sind wohl frühestens 1130 entstanden, falls die wegen des anachronistischen Sprechens vom Ordo Praemonstratensis in der Salutatio verdächtige Bestätigungsbulle Innozenz’ II. vom 12. April 1131 im Kern echt ist. Sie sind in Clm 17114 aus Schäftlarn erhalten und werden nach dem Editor Raphael Van Waefelghem als PW bezeichnet.75 Diese Redaktion ist noch wenig systematisch, die Vorschriften für Kleriker und Konversen sind gemischt, die für die Schwestern (c. 74–81) bilden den Schluss. Die Kapitel 1–47 haben die gleiche Struktur wie die Gesetzgebung von Cîteaux, die Kapitel 45–60 (Schuld- und Strafkodex) weisen starke Parallelen mit den Statuten von Klosterrath auf.76 Wir haben also eine Mischung aus monastischer und kanonikaler Tradition vor uns, die für das frühe Prémontré geradezu programmatisch ist.
Eine zweite Redaktion des Liber consuetudinum (P2), nun nach dem Vorbild des Decretum Gratiani in vier Distinctiones eingeteilt, entstand 1154, also noch in Hugos von Fosses Amtszeit. Sie wurde am 3. Januar 1155 von Hadrian IV. bestätigt. Sie ist erhalten in Clm 1031 (12. Jahrhundert, Windberg)77 sowie in einer auf eine Handschrift aus Neustift bei Freising zurückgehenden Abschrift des 15. Jahrhunderts aus dem Augustinerchorherrenstift Indersdorf (Clm 7702), nach der sie von Wilfried M. Grauwen 1978 ediert wurde (nach dem Editor als PG bezeichnet).78 Eine spätere Variante dieser Redaktion, die Institutiones Praemonstratenses von 1161/65, wurde bereits von Edmond Martène 1737 nach einer Handschrift aus St. Viktor in Paris herausgegeben (nach dem Editor als MA bezeichnet).79 Die erste Distinktion regelt die Tagesordnung im Kloster, die Novizenaufnahme und außergewöhnliche Anlässe (Reisen, Krankheit, Aderlass), die zweite Distinktion beschreibt die Klosterämter (Abt, Prior, Subprior usw. bis zum Pförtner und Tischleser), die dritte enthält den Schuld- und Strafkodex, die vierte regelt das Verhältnis der Klöster untereinander (jährliches Generalkapitel, Errichtung von Abteien, Filiation, Visitation, Abtswahl) und enthält den ganzen Orden betreffende Bestimmungen hinsichtlich der einheitlichen Speise- und Kleiderordnung. Nach dieser Redaktion ist bislang bis 1222 keine Fortschreibung bekannt.80