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Das Generalkapitel

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Die erste Zusammenkunft der sechs Äbte der Filiation von Prémontré um das Jahr 1128 wird von den Viten A und B übereinstimmend berichtet, vom Beschluss eines jährlichen Treffens und der Zahl der Teilnehmer in den Folgejahren weiß nur die Vita B.81 In der gefälschten Bulle Sacer Ordo vester Innozenz’ II. vom 3. Mai 1134 (JL 7654) wird die Initiative des jährlichen commune Capitulum auf Norbert zurückgeführt, der hier zudem als bonae memoriae, also als verstorben, bezeichnet wird, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch lebte.82 Die Bulle Qui divina disponente Innozenz’ II. vom 21. Dezember 1138 (JL 79278) erkennt der Äbteversammlung das Disziplinarrecht zu, noch ohne von einem Generalkapitel zu sprechen. Die Bulle Desiderium nostrum Cölestins II. vom 6. Dezember 1143 (JL 8451) verbietet den Bischöfen, die Äbte der Congregatio am Besuch der Zusammenkunft (conventus) in Prémontré zu hindern.83

Durch das Fehlen von Protokollen der frühen Generalkapitel bis ins 15. Jahrhundert ist deren Überlieferung sehr lückenhaft.84 Doch aus der Zeit zwischen 1140 und 1153 haben wir 22 Dekrete der jährlichen Kapitel summarisch im Windberger Codex Clm 1031 überliefert, von denen Dekret 13 verordnet, dass die Consuetudines zu den jährlichen Kapiteln propter uniformitatem litere mitzubringen sind, was zeigt, dass hier Änderungen auch außerhalb einer gesamten Statutenredaktion vorgenommen wurden.85

Tatsächlich enthält erst die Statutenversion P2 von 1154 eine klare Bestimmung über das mit allgemeiner Zustimmung eingerichtete jährliche Kolloquium aller Äbte in Prémontré, als der Mutter aller Klöster: Es sollte jeweils am 9. Oktober, dem Fest des hl. Dionysius, stattfinden. Ziele sind:

• Festigung der Gebräuche,

• gegenseitiger Besuch,

• Wiederherstellung der Lebensordnung,

• Festigung des Friedens,

• Bewahrung der gegenseitigen Liebe.

Zugleich werden dem Abt von Prémontré und dem Generalkapitel die Korrektur- und Strafgewalt zugesprochen und alle zum Gehorsam diesen gegenüber verpflichtet. Bei Krankheit ist die Entsendung eines Stellvertreters verpflichtend. Das Fernbleiben wird unter Strafe gestellt.86 Diesen Status gibt Hermann von Tournai wieder, der die Initiative für das jährliche generale Capitulum von Norbert ausgehen lässt und keine 30 Jahre nach der Gründung von Prémontré bereits 100 Äbte nicht nur aus Frankreich, sondern auch aus Schwaben, Sachsen und dem Baskenland als Teilnehmer nennt.87 Wie oft bei Hermann ist dies freilich wohl eher eine Übertreibung und in Anbetracht der Tatsache, dass Mitte des 12. Jahrhunderts bereits 200 Klöster zum Prämonstratenserorden zählten,88 auch eine ernüchternde Feststellung. Aus diesen Erfahrungen wurde in die erweiterte Statutenredaktion von 1161/66 als weiterer Hinderungsgrund die zu weite Entfernung aufgenommen.

Eine erhebliche Einschränkung des Generalkapitels brachte zudem das Schisma zwischen Alexander III. und Viktor IV. von 1159 bis 1177, in dem die meisten Teile des Reiches zu Viktor hielten, während Frankreich und damit Prémontré auf Alexanders Seite standen. In dieser Zeit kamen wohl nur Äbte aus dem Königreich Frankreich nach Prémontré zu dem erstmals in der Bulle In Apostolicae sedis specula Alexanders III. vom 27. April 1177 (JL 12813) in seinen Rechten voll umschriebenen capitulum generale.89 1178 hatten 18 spanische Äbte den Beschluss gefasst, nur noch zwei Äbte zum Generalkapitel zu entsenden und sich jährlich in Retuerta bei Peñafiel zu einem Kapitel zu versammeln, was Abt Hugo II. und das Generalkapitel bestätigten. Die englischen Klöster wurden 1182 verpflichtet, zwei Vertreter aus wechselnden Klöstern zu schicken.90 Auch nach Beendigung des Schismas bedurfte es großer Anstrengungen und päpstlicher Bullen, um den Magdeburger Klosterverband zur Teilnahme zu bewegen.91 Private sog. »Generalkapitel« einzelner Filiationen (wie Magdeburg, Spanien und England) wurden in einem Beschluss von 1198 streng verboten, um sich gegen eine deformitas Ordinis mit mehreren Köpfen zu wehren.92 1222 wurden für das unentschuldigte Fernbleiben härtere Strafen auferlegt, die bis zur Suspendierung und Absetzung des Abtes gingen.93 Die »Integrationsinstanz« Generalkapitel94 funktionierte aber trotz solcher Maßnahmen und Verbote in der Praxis nur bedingt.

Die Prämonstratenser

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