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Die Frauenklöster
ОглавлениеDie räumliche Trennung der Frauen- und Männerklöster wurde weder durch einen Generalkapitelbeschluss noch durch das Zweite Laterankonzil veranlasst, sondern wurde wohl nach dem Muster anderer Kanonikergemeinschaften durchgeführt. Sie schuf vom Männerkloster abhängige oder von Anfang an für Frauen gestiftete und später einem Männerstift angegliederte Klöster.136 Doch auch damit waren nicht alle Probleme behoben, wie ein zwischen 1154 und 1174 in der Zeit des Schismas verabschiedetes Dekret des Generalkapitels zeigt:
»Weil wir in gefahrvollen Zeiten leben und unsere Klöster über die Maßen belastet sind, haben wir durch gemeinsamen Beschluss des Kapitels entschieden, fortan keine Schwester mehr aufzunehmen. Ein Abt, der diese Bestimmung übertritt, wird unnachsichtig abgesetzt«.137
Doch dieses Dekret konnte allenfalls in Frankreich Geltung erlangen, nicht im Reichsgebiet, dessen Äbte während des Schismas nicht am Generalkapitel teilnahmen. Möglicherweise war es von vornherein nur für Frankreich gedacht, um sich der Annexklöster zu entledigen. Im Reichsgebiet entstanden aber gerade in dieser Zeit zahlreiche Frauenklöster, denen nicht selten Töchter des Adels oder des städtischen Bürgertums übergeben wurden. Die bestehenden Frauenklöster wurden in einem vor 1198 beschlossenen Dekret von der Auflösung ausgenommen, was im gleichen Jahr von Papst Innozenz III. bestätigt wurde und erheblichen Widerstand der Schwestern vermuten lässt. In dieser Form ging die Bestimmung gegen die Frauenklöster auch in die Statutenredaktion von 1236 ein; allerdings sind hier die Ausnahmen auf Klöster beschränkt, die seit ihrer Gründung für Chorfrauen (sorores cantantes) errichtet wurden.138 Hier wird also ähnlich wie in der Konversengesetzgebung den im 12. Jahrhundert sehr zahlreichen Konversinnen eine Absage erteilt. Deren Aufnahme wird um 1240 schließlich generell in das Ermessen des Abtes gestellt, sodass sich von da an in den Chorfrauenstiften neben den dominae meist nur noch wenige Konversinnen fanden.139 Mehrfach wurde auch gegen das ungeordnete Verlassen der Klöster durch Schwestern, gegen Privatbesitz und gegen Besuch von Weltleuten vorgegangen.140 Die seelsorgliche Betreuung der Frauenklöster übernahmen meist einige Kanoniker des Mutterstiftes, die samt den Schwestern und den im Frauenkloster lebenden Konversen dem Propst unterstanden.141 Bereits im 12. Jahrhundert kam es aber zu einer deutlichen Emanzipation der Frauenklöster vom Männerstift mit einer gewissen Gütertrennung und im 13. Jahrhundert zur Führung eines eigenen Siegels der Priorin oder Meisterin des Frauenstiftes, die nun mit dem Konvent Rechtsakte vornahm.142