Читать книгу Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg - Uwe Umbach - Страница 55
1. Hochschulrahmengesetz
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Nur nachrichtlich und aus historischem Interesse sei noch kurz auf dieses Gesetz eingegangen, auch wenn es bis zur Ersetzung durch neues Landesrecht noch weiter gilt.[97] Entstanden in der Zeit der Hochschulreformen und gegründet auf eine 1969 eingefügte Kompetenz enthielt es teilweise sehr weit reichende Vorgaben für das Hochschulrecht der Länder, wie Hochschulstruktur, Hochschulzugang, Dienstrecht der Professoren, Studiendauer, Studienabschlüsse u.v.m. Bereits Ende der Neunzigerjahre zeichnete sich eine Relativierung der weit reichenden zentralen Regulierung ab. So enthielt bereits die Novelle von 1998[98] erhebliche Rücknahmen im Bereich Organisation und Verwaltung der Hochschulen, wenngleich weitere detaillierte Regelungen in anderen Bereichen eingefügt wurden. 2005 erlitt der Bundesgesetzgeber mit seinem Verbot von Studiengebühren vor dem Bundesverfassungsgericht Schiffbruch.[99] Die nunmehr verbliebene Kompetenz im Bereich Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse wurde noch nicht ausgefüllt.