Читать книгу Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg - Uwe Umbach - Страница 58
C. Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern
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Trotz der Länderhoheit über den Hochschulbereich besteht das Bedürfnis, bestimmte Fragen zu koordinieren oder gar zentral zu regeln. Dementsprechend findet sich eine Reihe von Vereinbarungen zwischen den Ländern sowie zwischen den Ländern einer- und dem Bund andererseits. Von besonderer Bedeutung sind dabei der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung, die Einrichtung der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK), welche ab 1.1.2008 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) ersetzt wurde. Eine besondere Stellung im Wissenschaftsbetrieb Deutschlands hat der Wissenschaftsrat.
1. Kapitel Rechtsgrundlagen für die Hochschulen in Baden-Württemberg › C. Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern › I. Kultusministerkonferenz (KMK)