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2. Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

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Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) begründet einen Anspruch auf staatliche Förderung des Lebensunterhalts, sofern dem Auszubildenden diese Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Gefördert werden neben Schulausbildungen („Schüler-BAföG“) vor allem der Hochschulbesuch. Die Länder sind lediglich für die Durchführung des BAföG zuständig; die Finanzierung übernimmt seit 2015 vollständig der Bund.

Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg

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