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2.1.3 Brutto-/Nettopersonalbedarf

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Bruttopersonalbedarf

Der gesamte Bedarf an Mitarbeitern zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft wird auch als Bruttopersonalbedarf des Betriebs bezeichnet. Der Bruttopersonalbedarf besteht aus dem Einsatzbedarf (Mitarbeiter für den täglichen Geschäftsbetrieb) und dem Reservebedarf (Mitarbeiter, die bei Ausfällen und Engpässen einspringen können).

Nettopersonalbedarf

Der Nettopersonalbedarf gibt an, wie viele Mitarbeiter ersetzt (Ersatzbedarf), neu beschafft (Neubedarf) oder freigestellt (Freistellungsbedarf) werden müssen, um vom heutigen Zeitpunkt aus gesehen auf den Bruttopersonalbedarf zum Zielzeitpunkt zu kommen.

Ersatzbedarf fällt an, wenn aus dem heutigen Personalstamm Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Will man den Personalbestand stabil halten, müssen sie durch eine gleiche Anzahl gleichgearteter Mitarbeiter ersetzt werden.

Neubedarf bedeutet, dass weitere Mitarbeiter benötigt werden, da eine quantitative oder qualitative Unterdeckung im Unternehmen besteht.

Freistellungsbedarf ergibt sich durch einen Personalüberhang: Am Planungsstichtag gibt es mehr Mitarbeiter als erforderlich oder Mitarbeiter, die für den Einsatz im Betrieb nicht mehr geeignet sind.

Ermittlung des Nettopersonalbedarfs

Der Nettopersonalbedarf errechnet sich wie folgt:


Ermittlung des Nettopersonalbedarfs

Um die erforderlichen Personalmaßnahmen im Betrieb wie die Personalbeschaffung, den Personalabbau oder die Personalentwicklung systematisch planen zu können, gilt es also,

• den Planungsstichtag festzulegen,

• den Bruttopersonalbedarf zu ermitteln,

• den aktuellen Personalbestand des Betriebs zu erfassen und

• die Entwicklung des Personalbestands bis zum Planungsstichtag zu prognostizieren.

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