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3.2.4.4 Mögliche Fallgestaltungen des Einsatzes sonstiger mitwirkender Personen
ОглавлениеIm Rahmen der Mitwirkung einer sonstigen Person an der Tätigkeit eines Berufsgeheimnisträgers sind folgende Fallgestaltungen denkbar:
• Eine Einzelperson wirkt als sonstige Person an der Tätigkeit des Berufsgeheimnisträgers mit;
• ein Unternehmen wirkt als Dienstleister (= sonstige Person) an der Tätigkeit des Berufsgeheimnisträgers mit.