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3.2.4.9 Umsetzung der Verpflichtungen – verbändeübergreifende Muster

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat verbändeübergreifend mit Herstellerverbänden und Ärzteschaft in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe verschiedene Muster zur Umsetzung der Pflichten, die aus der Neuregelung des § 203 StGB resultieren, entwickelt. Folgende Verbände haben an der Erstellung dieser Muster mitgewirkt:


Es handelt sich im Einzelnen um folgende Muster, durch die sämtliche oben dargestellten Fallkonstellationen abgedeckt werden:86


















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