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6 Wahrnehmung berechtigter Interessen
ОглавлениеNeben den bisher dargestellten Möglichkeiten, dass gesetzliche Vorschriften die Offenbarung vertraulicher Informationen erlauben oder vorschreiben oder der Patient mit der Offenbarung einverstanden ist, existieren zwei weitere Rechtsinstitute, bei deren Vorliegen die Weitergabe vertraulicher Daten zulässig sein kann: Die Wahrnehmung berechtigter Interessen und der rechtfertigende Notstand.
Die so genannte Wahrnehmung berechtigter Interessen oder Wahrung eigener Interessen bedeutet, dass das Interesse des Patienten an der Geheimhaltung der ihn betreffenden Informationen hinter eigenen berechtigten Interessen des Arztes zurückstehen muss, die dieser nur durch eine Offenbarung der vertraulichen Informationen verfolgen kann. Als klassische Beispiele werden in diesem Zusammenhang folgende Fallkonstellationen genannt:
• Notwendigkeit der Offenbarung von Einzelheiten aus dem Behandlungsgeschehen, um sich vor Gericht gegen den Vorwurf einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung verteidigen zu können111,
• Notwendigkeit der Offenbarung von Einzelheiten aus dem Behandlungsgeschehen zur gerichtlichen Durchsetzung einer Honorarforderung gegen den Patienten.112