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VI. Schranken des Urheberrechts

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Das Urheberrecht, das, wie das Eigentum, ein sozialgebundenes Recht ist, unterliegt bestimmten Beschränkungen zu Gunsten privater und allgemeiner Interessen. Diese werden „Schranken des Urheberrechts“ genannt. Die wichtigsten seien hier dargelegt.

Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

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