Читать книгу Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht - Andrea Wechsler - Страница 51
VI. Schranken des Urheberrechts
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Das Urheberrecht, das, wie das Eigentum, ein sozialgebundenes Recht ist, unterliegt bestimmten Beschränkungen zu Gunsten privater und allgemeiner Interessen. Diese werden „Schranken des Urheberrechts“ genannt. Die wichtigsten seien hier dargelegt.